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Der hiesige Bundestagsabgeordnete Erich Irlstorfer (CSU) erklärt, wie er heute zum Thema Sterbehilfe abgestimmt hat – und warum. Außerdem nimmt er Stellung zu weiteren Beschlüssen im Gesundheits- und Krankenhausbereich

(ty) Am heutigen Freitag fand im Plenum des Deutschen Bundestags die wegweisende Debatte zur künftigen Gesetzeslage bei Sterbehilfe ihren Abschluss. Dabei wurde der Antrag der Abgeordnetengruppe um Michael Brand (CDU), Kerstin Griese (SPD) und Michael Frieser (CSU) überraschend schon im ersten Wahlgang mit absoluter Mehrheit angenommen. „Ich habe diesen Antrag unterstützt“, erklärt der für den Landkreis Pfaffenhofen zuständige CSU-Abgeordnete Erich Irlstorfer aus Freising. „Denn mein Ziel war es, gegen organisierte Suizidbeihilfe vorzugehen.“ Es sei ethisch geboten, dem „Geschäft mit dem Tod“ den Boden zu entziehen, so Irlstorfer.

Drei andere Gesetzentwürfe über eine Neuregelung in Sachen Sterbehilfe, die von einem kompletten Verbot bis hin zur Liberalisierung reichten, sind heute im Bundestag damit durchgefallen. Ein wesentlicher Unterschied zwischen dem angenommenen Antrag und denen von Reimann/Hintze und Künast/Sitte besteht – so betont Irlstorfer – darin, dass letztere eine gesetzliche Öffnungsklausel für ärztlich assistierten Suizid enthielten. „Die explizite Eröffnung der Möglichkeit zum ärztlich assistierten Suizid wäre gefährlich gewesen“, findet Irlstorfer. „Denn über kurz oder lang wären Menschen in schwierigen Lebenslagen unter Druck geraten, diese Möglichkeit in Anspruch zu nehmen.“

Welche Auswirkungen der nun beschlossene Antrag auf die Ärzteschaft hat, fasst Irlstorfer so zusammen: „Damit wird kein Sonderrecht für Ärzte geschaffen. Nur wenn Ärzte die Suizidassistenz geschäftsmäßig anbieten, können sie unter das Verbot fallen.“ Aufgabe des Arztes sei damit nach wie vor gute Begleitung beim Sterben – und nicht Beihilfe zum Sterben. „Das entspricht dem ärztlichen Kodex.“

Die heute getroffene Entscheidung bedeutet, so verdeutlicht zum Beispiel der "Spiegel", "dass von Vereinen organisierte Sterbehilfe in Zukunft eindeutig nicht erlaubt ist – ob nun kommerzielle Zwecke verfolgt werden oder nicht." Es drohen demnach bis zu drei Jahre Haft, wenn einem Sterbewilligen, etwa einem unheilbar Krebskranken, geschäftsmäßig ein tödliches Medikament gewährt werde. "Bislang agierten Sterbehilfevereine in einer rechtlichen Grauzone."

Weitere Beschlüsse

Bereits gestern beschloss der Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen das Hospiz- und Palliativgesetz. Als Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestages erklärt Irlstorfer: „Rund 200 Millionen Euro werden für die 200 Hospize, rund 1500 ambulanten Hospizdienste und Palliativstationen in Deutschland zur Verfügung gestellt. Gerade die Versorgung auf dem Land wird verbessert.“

Hospize werden künftig 95 statt der bisherigen 90 Prozent der zuschussfähigen Kosten erstattet bekommen. „Auf diese Weise werden die Finanzierungsprobleme deutlich gemindert, der ehrenamtliche Charakter der Hospize bleibt jedoch erhalten“, sagt Irlstorfer. „Wir intensivieren die Palliativversorgung in Pflegeheimen, im ambulanten Sektor und in Hospizen. Aber auch Krankenhäuser, die Palliativstationen betreiben, können dies künftig extra abrechnen.“ Die Zusammenarbeit mit externen Palliativteams werde gestärkt.

Ebenfalls gestern beschloss der Bundestag die umstrittene Krankenhausreform. Die große Koalition strebt damit bekanntlich die Steigerung der Qualität in den Kliniken, die Sicherstellung der stationären Versorgung im ländlichen Raum sowie die Unterstützung des Strukturwandels im Krankenhaussektor an. Trotz dieser unumstrittenen Ziele stand der Gesetzesentwurf – wie berichtet – in der Kritik, vor allem in Bezug auf seine finanziellen Auswirkungen. Doch die CSU habe „deutliche Verbesserungen in das Gesetz hineinverhandeln können“, wie es Irlstorfer formuliert. „Die Krankenhäuser können nun aufatmen.“ Die beschlossenen Nachbesserungen wirken sich seiner Ansicht nach „deutlich positiv auf die Finanzlage der Krankenhäuser aus“.

Als Berichterstatter seiner Fraktion für Pflegeberufe im Gesundheitsausschuss des Bundestages kündigte Irlstorfer an: „Die CSU hat durchgesetzt, dass die 500 Millionen Euro des alten Versorgungszuschlages den Krankenhäusern erhalten bleiben – und zwar als Pflegezuschlag ab dem Jahr 2017.“ Der Pflegezuschlag werde in Abhängigkeit der jeweiligen bestehenden Personalkosten für Pflegekräfte auf die Kliniken verteilt. Er sei eine Ergänzung für das bereits vorgesehene Pflegestellen-Förderprogramm, das 660 Millionen Euro bundesweit für neue Pflegestellen vorsieht. „Pflegekräfte werden entlastet, die Versorgung am Bett wird verbessert“, verspricht Irlstorfer. Mit Pflegezuschlag und Pflegestellen-Förderprogramm erhalten die Krankenhäuser seinen Worten zufolge deutliche Anreize, in Pflegepersonal zu investieren. „Das entlastet die Pflegekräfte und verbessert die Versorgung am Bett.“


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