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VW Golf entpuppt sich als Waffentransporter

Vor gut einer Woche bereits kontrollierten bayerische Schleierfahnder der Polizei gegen 8 Uhr auf der Autobahn A8 einen VW Golf mit montenegrinischem Kennzeichen, der in Fahrtrichtung München unterwegs war. Bei der Überprüfung des Fahrzeuges im Gemeindebereich Bad Feilnbach entdeckten die Beamten im Motorraum zwei Pistolen und eine Handgranate. Experten des Bayerischen Landeskriminalamtes  konnten bei der genaueren Untersuchung des VW Golf folgende Gegenstände aus unterschiedlichen Verstecken sicherstellen: Acht Kalashnikow-Gewehre mit Munition, zwei Pistolen, einen Revolver, zwei Handgranaten und 200 Gramm Sprengstoff. Der Fahrer des VW Golf, ein 51-jähriger montenegrinischer Staatsangehöriger, wurde vorläufig festgenommen und Nach Ausstellung eines Haftbefehls in die Justizvollzugsanstalt Traunstein gebracht. Ob Zusammenhänge mit den Terroranschlägen in Paris bestehen, wird derzeit geprüft. 

 

Brennendes Patientenbett löst Evakuierung einer Krankenstation aus

Nachdem heute Mittag ein Krankenbett in einer Taufkirchener Klinik Feuer gefangen hatte, musste die komplette Krankenstation evakuiert werden. Gegen 11.45 Uhr löste die Brandmeldeanlage der Klinik Feueralarm aus. Die Feuerwehren aus Taufkirchen, Dorfen, Kirchasch, Langengeisling, Erding, Altenerding, Moosen, Maria Thalheim, Hofstarring, Steinkirchen, Inning sowie die Kreisbrandinspektion und der Katastrophenschutz eilten daraufhin zum Einsatzort.  Bis zum Eintreffen der ersten Rettungskräfte waren die rund 30 Patienten der betroffenen Station bereits vom Klinikpersonal ins Freie gebracht worden. Verletzt wurde niemand. Der Feuerwehr gelang es rasch, die Flammen zu löschen. Wie sich herausstellte war ein Krankenbett in einem Zimmer, in dem drei Patienten untergebracht waren, Ausgangspunkt des Feuers. Der durch die Flammen verursachte Schaden und die Folgeschäden durch Hitzeeinwirkung und Ruß werden nach ersten Schätzungen auf 30 000 Euro beziffert. Die Brandursache ist noch nicht endgültig geklärt. Derzeit ist nicht auszuschließen, dass das Feuer vorsätzlich gelegt oder fahrlässig verursacht wurde. 


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