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Der Angeklagte im Fall Streiterstraße wurde von der Schwurkammer des Landgerichtes für versuchten Totschlag in einem minder schweren Fall verurteilt 

(ty) War es nun Notwehr oder Totschlag? Oder beides? Für den Richter am Landgericht Jochen Bösl war es, wie er bekennt, einer der kompliziertesten Fälle, die er je zu entscheiden hatte. Peter F. hatte am 3. September 2013 in der Ingolstädter Streiterstraße seinen Geschäftspartner Mario Wrede zu Tode gebracht. Mit einem Schuss und danach mit 30 wilden Schlägen auf dessen Kopf. Nach neun Verhandlungstagen vor dem Schwurkammer des Landgerichtes wurde er nun zu drei Jahren Haft verurteilt.  Wegen versuchten Totschlags in einem minder schweren Fall und schwerer Körperverletzung.

Der Verteidiger hatte auf Freispruch bestenfalls auf eine Bewährungsstrafe plädiert, der Staatsanwalt auf dreieinhalb Jahre. Und die Nebenkläger forderten zehneinhalb Jahre Haft für den Angeklagten.

Sie glauben, Peter F. habe die Waffe, aus der sich der tödliche Schuss gelöst hatte, selbst mitgebracht. Beweisbar indes ist diese Behauptung nicht. Peter F. habe Wrede zudem aus niederen Beweggründen umgebracht. Hintergrund seien die geschäftlichen Differenzen um ein Fitness-Studio gewesen.

Jochen Bösl sah im Tathergang letztlich ein hohes Maß an Affekt. Bis zu dem tödlichen Schuss habe es sich um Notwehr gehandelt. Danach habe der Angeklagte seiner Wut freien Lauf gelassen. 


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