Logo
Anzeige
Anzeige

Die Fraktion der Bürgergemeinschaft will nach der Beschwerde bei der Europäischen Kommission im Stadtrat einen entsprechenden Antrag einbringen 

(ty) Mit der Einreichung einer Beschwerde bei der Europäischen Kommission durch einige Hoteliers und Gastronomen sei nun eine neue Situation entstanden, was den Bau des Ingolstädter Kongresshotels betrifft.  Das meint die Fraktion der Bürgergemeinschaft (BGI) und fordert deswegen einen Baustopp auf dem Gießereigelände.

„Da ein Verstoß gegen europäisches Wettbewerbsrecht bei der Verquickung zwischen Kongresszentrum und Kongresshotel nicht ausgeschlossen werden kann, ist es möglich, dass die Kommission dieses Verfahren eröffnet“, so BGI-Sprecher Christian Lange. Durch die Eröffnung des Verfahrens drohe dann aber ein Baustopp für das Kongresszentrum und das angeschlossene Hotel. Daher beantrage die BGI-Fraktion im Stadtrat die sofortige Einstellung der Planungen sowie die Offenlegung der Kostenverteilung beim Bau für das Kongresszentrum und -hotel.

„Es muss jetzt Ziel des Stadtrates und des Verwaltungsrates der IFG sein, weiteren Schaden für die Stadt zu vermeiden“, so Lange, „es ist der Stadtspitze und der IFG bis heute nicht gelungen, dieses Projekt, das für mich eines der überflüssigsten und umstrittensten der letzten Jahrzehnte ist, sinnvoll umzusetzen." Das liegt auch daran, "dass sämtliche Investoren und potentielle Betreiber immer wieder zögern, weil auch sie erkennen, dass ein Kongresszentrum mit angeschlossenem Hotel in dieser Größenordnung und an diesem Ort völlig deplatziert ist“.

 

 

Nun hätten einige Ingolstädter Hoteliers Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingelegt, denn nach deren Ansicht subventioniere die IFG den Betrieb des Hotels auf intransparenten und möglichst verschlungenen Wegen, damit der Öffentlichkeit verborgen bleibe, wie IFG und der Investor VIB sowie die übrigen Akteure bei diesem Projekt die Verquickungen und mögliche wettbewerbswidrige Subventionierungen verschleiern wollten.

Lange: „Sollte sich die europäische Kommission dieser Ansicht anschließen, ist das Projekt in dieser Form wettbewerbswidrig. Deswegen dürfen Stadt und IFG meiner Meinung nach derzeit keine weiteren Planungsschritte und Maßnahmen zur Umsetzung des Projektes ergreifen.“  


Anzeige
RSS feed