Bundespolizei durchsuchte heute zwei Asylbewerber-Unterkünfte – und nahm zwei Männer fest, die inzwischen auch gestanden haben
(ty) Wie berichtet, hat die Bundespolizei heute Morgen in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft München I auf Beschluss des Amtsgerichts München zwei Asylbewerber-Unterkünfte in Oberhaching und Oberschleißheim durchsucht. Rund 60 Beamte, darunter Spezialkräfte einer Beweissicherungs- und Festnahme-Einheit, suchten dabei nach zwei Tatverdächtigen einer gefährlichen Körperverletzung vom 19. Oktober sowie nach Beweismitteln.
Die beiden Afrikaner, gegen die sich der Tatverdacht richtet, konnten in den Unterkünften angetroffen werden, wie ein Sprecher des Bundespolizei am Nachmittag mitteilte. Es handelt sich demnach um einen 20-jährigen Eritreer, der in Oberhaching untergebracht ist, sowie um dessen 21-jährigen Landsmann, der in Oberschleißheim einquartiert ist. „Bei ihren Vernehmungen waren beide weitestgehend geständig“, heißt es. Eine Tatbeteiligung für die Ermittler sei damit gegeben.
Am 19. Oktober war es kurz nach 18 Uhr am Münchner Hauptbahnhof zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen gekommen. Dabei sollen mindestens drei Männer afrikanischer Herkunft auf einen anderen Afrikaner eingeschlagen haben. Als das Opfer am Boden lag, soll es auch zu Fußtritten ins Gesicht und gegen den Kopf gekommen sein. Bei Eintreffen der alarmierten Bundespolizei waren die Tatverdächtigen nicht mehr vor Ort. Im Laufe der Ermittlungen wurden drei Personen als tatverdächtig eingestuft.
Ein dritter Tatbeteiligter, ein 19-jähriger Eritreer, der bereits am 19. Oktober von Beamten der Bundespolizei im Nachgang der Tat am Münchner Hauptbahnhof festgenommen worden war, sitzt seither in Untersuchungshaft. Die beiden heute vorläufig festgenommenen Afrikaner konnten die Wache nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder verlassen. „Bei der Durchsuchung wurden auch Beweismittel sichergestellt, die nunmehr ausgewertet werden müssen“, teilte die Bundespolizei mit. Weitere Angaben könnten derzeit aus ermittlungstaktischen Gründen nicht gemacht werden.
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