Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen klärt auf – und für einige dürften diese Informationen durchaus überraschend sein
(ty) Spätestens, wenn das Apotheken-Schränkchen oder das Medikamentenfach im Haushalt wieder mal ausgeräumt wird, dann stellt sich die Frage: Wohin mit Medikamenten, deren Verfallsdatum überschritten? Und wohin mit nicht mehr benötigten Pillen, Salben und Säften. Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP) klärt auf. Und die grundsätzliche Antwort lautet: „Altmedikamente gehören in den Restabfall.“
Wie der AWP mitteilt, sollen nicht mehr benötigte Arzneimittel im Landkreis in der Restabfalltonne entsorgt werden. „Die Wirkstoffe in den Medikamenten sind so dosiert, dass eine Beseitigung in einer Hausmüllverbrennungsanlage erfolgen kann“, erklärt Abfallberater Godehard Reichhold. Der im Landkreis Pfaffenhofen gesammelte Restabfall werde in der MVA Ingolstadt thermisch behandelt. „Bei einer Verbrennungstemperatur von über 1000 Grad werden Arzneistoffe zuverlässig zerstört, so dass kein Eintrag in die Umwelt mehr erfolgen kann“. Das bei der Verbrennung entstehende Rauchgas werde über eine hochmoderne Rauchgas-Filteranlage geleitet und Schadstoffe würden zum Teil bis unter die Nachweisgrenze ausgefiltert, so Reichhold.
Apotheken wären im Übrigen auch gar nicht verpflichtet, alte und überlagerte Medikamente zurückzunehmen, teilt der AWP mit. Wenn vereinzelte Apotheken dies dennoch anböten, so handle es sich lediglich um einen freiwilligen Service für ihre Kunden.
Gefahr für Kinder vermeiden
Eine mögliche Gefahr bei der Entsorgung von Altmedikamenten besteht laut AWP in der Zeit zwischen dem Einwurf in die Restabfalltonne und der Leerung der Behälter in das Sammelfahrzeug. Denn es ist ja nicht auszuschließen, dass eine auf dem Gehweg bereitgestellte Abfalltonne umfällt und zum Beispiel „bunte Pillen“ auf dem Gehweg landen. Kinder könnten diese Pillen als Bonbons ansehen.
Um dieses Risiko auszuschließen empfiehlt der AWP, Altmedikamente nur in zugebundenen Beuteln, vermischt mit dem Hausmüll in die Restmülltolle zu geben. Wenn größere Mengen an Medikamenten anfallen – etwa nach Auflösung einer Hausapotheke –, dann sollten diese portionsweise und wie beschrieben über einen längeren Zeitraum mit der Restabfalltonne entsorgt werden. Pillen, Tabletten oder Säfte sollten unbedingt in der Verpackung belassen und mitsamt dieser entsorgt werden.
Altmedikamente werden bei den Problemabfall-Sammlungen im Landkreis Pfaffenhofen nicht angenommen, betont der AWP. Denn eine Annahme und Entsorgung der Arzneimittel über die „Gesellschaft zur Entsorgung von Sonderabfällen in Bayern“ (GSB) in Ebenhausen wäre wesentlich teurer als eine Entsorgung über den Restmüll und würde laut AWP auch keinen zusätzlichen Nutzen für die Umwelt bringen.
Es gibt Ausnahmen
Es gibt aber auch bei der Entsorgung von Medikamenten Ausnahmen. Spezielle Krebsmedikamente (Zytostatika), quecksilberhaltige Medikamente und FCKW-haltige Sprays sollen gesondert gesammelt und über die halbjährliche Problemabfall-Sammlung entsorgt werden. „Hinweise auf eine gesonderte Entsorgung findet man im Beipackzettel dieser Medikamente“, sagt Abfallberater Reichhold. Auskünfte dazu erteilen auch die Hausärzte und Apotheken.
Keinesfalls in den Abfluss
„Auf keinen Fall dürfen Altmedikamente in das Waschbecken oder die Toilette gegeben werden“, betont Reichhold. Er erklärt auch nachvollziehbar, warum dem so ist: „Die in den Kläranlagen eingesetzten Organismen und Techniken zur Reinigung der Abwässer können diese Arzneistoffe nicht abbauen. Somit gelangen diese Stoffe in Bäche und Flüsse. Da arzneiliche Wirkstoffe oft nur langsam oder gar nicht biologisch abbaubar sind, wird der natürliche Wasserkreislauf nachhaltig gestört.“
Grundsätzlich rät der AWP: Vor der Anschaffung neuer Arznei sollte die Hausapotheke geprüft werden, ob nicht noch brauchbare Altbestände vorhanden sind. Auch die richtige Verpackungsgröße sollte mit dem Arzt oder dem Apotheker abgestimmt werden, um schon im Vorfeld den Anfall von überlagerten Beständen zu vermeiden. Für weitere Fragen rund um dieses Thema stehen die Mitarbeiter am Servicetelefon des AWP unter der Nummer (0 84 41) 78 79 -50 zur Verfügung.