Gegen die beiden “Jogger“ aus Geisenfeld, die im Februar einen Mann aus Manching überfallen hatten und dabei mit einem japanischen Schwert niedergestreckt worden waren, beginnt im Januar der Prozess vor dem Landgericht Ingolstadt
(ty) Es war ein ziemlich ominöser Fall. Zwei angebliche Jogger im Alter von 31 und 33 Jahren hatten im Februar bei der Polizei angegeben, bei Forstwiesen von dunkelhäutigen Männern niedergestochen worden zu sein. Mit lebensgefährlichen Stichverletzungen waren sie am 26. Februar von einer unbekannten Person in die Notaufnahme des Klinikums Ingolstadt eingeliefert worden. Der 33-Jährige musste damals sofort operiert werden. Doch die Geschichte war frei erfunden. Vielmehr hatten sie einen Raubüberfall in Manching geplant und waren dabei vom Überfallenen mit einem Samurai-Schwert niedergestreckt worden. Gegen sie beginnt nun am 13. Januar 2016 der Prozess vor dem Landgericht Ingolstadt wegen schwerer räuberischer Erpressung. Mit angeklagt der Überfallene Samurai-Kämpfer und der vierte Mann, der die beiden Verletzten damals im Klinikum abgeben hatte.
Den beiden ersteren Angeklagten aus Geisenfeld wird zur Last gelegt, am 26. Februar in Manching den Geschädigten überfallen zu haben, um Betäubungsmittel und Wertgegenstände zu erbeuten. Sie sollen dabei einen Elektroschocker und einen Baseballschläger eingesetzt haben. Erbeutet allerdings hatten sie nichts, weil der Überfallene sich massiv mit dem Schwert zur Wehr gesetzt hatte.
Wie die Geschichte aus dem Drogenmilieu genau abgelaufen ist, das wird wohl erst der Prozess zeigen. In der ersten Variante der beiden Verletzten waren sie noch in der Nähe eines Badeweihers bei Forstwiesen beim Joggen von zwei dunkelhäutigen Männern überfallen worden. Die sollen Geld gefordert und dann unvermittelt mit einem Messer zugestochen haben.
Eine Räuberpistole, wie sich bald herausstellten sollte. Denn sie hatten vielmehr versucht, einen in Manching wohnhaften Mann zu überfallen, der sie dann mit dem Schwert niedergestreckt hatte. Wohl auch etwas intensiver, als es für eine reine Notwehr notwendig gewesen wäre.
Nicht nur die beiden Niedergestochenen, sondern auch der Überfallene sitzt deswegen in Untersuchungshaft. Die beiden „Jogger“ aus Geisenfeld wegen des Verdachts der schweren räuberischen Erpressung, der dritte ob seiner Attacke mit dem Samurai-Schwert. Denn einer der Verletzten hatte Stiche im Rücken, was nicht gerade für Notwehr spricht. Er hatte den „Überfall“ damals weder bei der Polizei gemeldet noch habe er zur Klärung des Falles beigetragen, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Im Gegenteil. Er hat die Tatwaffe – das Samuraischwert – verschwinden lassen, dass dann später in einem Bach bei Manching gefunden worden war.