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In der Berufungsverhandlung um die tödliche Entenjagd von Geisenfeld wurde heute die Beweisaufnahme geschlossen – Das Urteil fällt wohl erst am 14. März

(ty) Eigentlich hätte heute das Urteil fallen sollen in der Berufungsverhandlung im Entenjagdprozess vor dem Landgericht Ingolstadt. Danach sieht es aber nicht aus. Noch immer wurden heute Zeugen vernommen und am Nachmittag dürften Verteidiger und Staatsanwalt ihre Plädoyers halten. Das Urteil, das zeigen wird, ob Siegmund B. nun der fahrlässigen Tötung erneut schuldig gesprochen wird, wird wohl erst am 14. März verkündet.

Zum Sachverhalt: Ein kleines Boot mit fünf Menschen an Bord hatte am Silvesternachmittag 2013 vom Ufer eines Privatweihers bei Geisenfeld zu einer Entenjagd abgelegt. Es sollte zwei Frauen und – mit dem Bootsführer – drei Männer zu Plattformen in dem Gewässer bringen, von denen aus dann Wildenten gejagt werden sollte.

Doch es kam alles anders. Zwei der Jäger bezahlten den Silvesterausflug mit ihrem Leben, noch ehe der erste Schuss fiel. Das Boot ging unter. Der Bootsführer und die zwei Frauen – darunter die Gattin des Angeklagten – konnten sich aus dem etwa vier Grad kalten Wasser ans Ufer retten, den beiden anderen Waidmännern brachte das Unglück den Tod.

Neben zwei Zeugenbefragungen, die indes kaum neue Erkenntnisse brachten, versuchte der vorsitzende Richter Konrad Riedel noch einmal, die finanziellen Verhältnisse des Angeklagten zu klären. Hatte damit indes wenig Glück. Denn die Auskünfte von Siegmund B. in diesem Punkt waren doch sehr zurückhaltend bis nebulös. Zwar verkauft er auf seinen beiden Seegrundstücken pro Jahr rund 30 bis 40 Tonnen Karpfen, verdient aber sei daran nichts. Auch der Wald, der sich in seinem Besitz befindet, werfe nichts ab. Und die Entenjagden, die er an diesem Weihern veranstaltet – zusammengenommen etwa zehn pro Jahr mit 13 bis 15 Teilnehmer, die dann jeweils zwischen 700 und 900 Euro dafür bezahlen –, seien auch sehr kostenintensiv. Und über eine genaue Kalkulation verfüge er nicht, meinte Siegmund B.

Was nicht weiter schlimm wäre, ginge es bei der Klärung seiner Besitzverhältnisse nicht darum, die Höhe etwaiger Tagessätze zu berechnen, zu denen er eventuell verurteilt wird. Dass es zu einer Verurteilung kommt, daran hegen Prozessbeobachter kaum einen Zweifel. Denn weder Richter Konrad Riedel noch Staatsanwalt Nicolas Kaczynski tun sich dem Angeklagten gegenüber mit übertriebenen Sympathiebekundungen hervor. Und das Bild, dass die Beweisaufnahme ergeben hat, könnte durchaus dafür sprechen, dass ein Freispruch in unerreichbarer Ferne liegt.

In der ersten Verhandlung im Dezember 2014 hatte das Pfaffenhofener Amtsgericht Siegmund B. zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen à 140 Euro verurteilt. Dieses Urteil indes hatte Siegmund B. nicht akzeptiert und war in Berufung gegangen. Vielleicht gerade wegen der Zahl der Tagessätze. Denn bei einer Verurteilung ab 60 Tagessätzen würde Siegmund B. zwangsweise auch seinen Jagdschein verlieren und damit – da kein Bedarf mehr vorliegen würde – auch seine Waffenbesitzkarte. Die hatte er schon einmal abgeben müssen. Aber, wie Konrad Riedel heute feststellte, zum Veranstalten von Entenjagden bräuchte Siegmund B. nicht unbedingt selbst einen Jagdschein. „Sie dürfen halt dann nicht mehr selber schießen“, meinte er. 

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