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In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht um die tödliche Entenjagd von Geisenfeld waren gestern die Gutachter dran

(ty) Das juristische Nachspiel um die tödliche Entenjagd Silvester 2013 auf einem Weiher bei Geisenfeld hat eine Frage noch immer nicht klären können. Warum ist das mit fünf Menschen besetzte Boot damals letztlich gekentert? Das sucht das Landgericht Ingolstadt in der Berufungsverhandlung zu klären. Und natürlich die Frage, ob und wieweit der Besitzer des Weihers Schuld trägt an dem tragische Tod zweier Jäger im Alter von 70 und 33 Jahren.

Hatte der am ersten Verhandlungstag noch versucht, die Verantwortlichkeit für die tödliche Entenjagd dem ertrunkenen 70-jährigen Freund aufzubürden, so war gestern die Stunde der Sachverständigen.

Und deren Urteil ist glasklar. Das mit fünf Mann besetzte Boot war eindeutig überladen. Massiv sogar. 240 Kilo – das Gewicht von drei Männern – wären zulässig gewesen. An jenem verhängnisvollen Tag waren es gut 400 Kilo, die sich in dem kleinen Boot befanden. Hatte der Angeklagte am ersten Verhandlungstag auch ein selbst erstelltes Video vorführen lassen, das fünf Wasserwachtler in dem besagten Boot zeigt und wohl belegen sollte, dass es machbar ist, fünf Personen gefahrlos zu befördern, so sagte ein Beamter der Wasserschutzpolizei Beilngries das Gegenteil. Schon mit drei Personen sei das Boot in einem Test mit Wasserschutzpolizisten nach dem Unglück sehr instabil geworden. Die Polizei hatte aus Sicherheitsgründen den test damals abgebrochen und gar nicht erst versucht, das Boot mit fünf Mann zu bestücken.

Auch der Chef der Untersuchungsstelle für Wasserfahrzeuge beim Tüv-Süd kam in seiner Aussage zum gleichen Ergebnis. Nach den Regeln der Schifffahrtsordnung war das Boot eindeutig überladen.

Aber das alleine reicht nicht zur Erklärung des Unglücks aus. Denn ein erfahrener Steuermann hätte auch dieses überladene Boot über den Weiher steuern könne, zumal es an jenem Tag weder Wind noch Wellen gab. Der Steuermann – der seinen Strafbefehl längst akzeptiert hat – hatte zwar so gut wie keine Erfahrung mit dem Boot. Aber auch das erklärt nicht den Untergang, denn das Gefährt soll laut Aussagen der Zeugen bis zuletzt ruhig im Wasser gelegen haben. Was also ist passiert in den letzen Sekunden vor dem tödlichen Unglück? Es bleibt abzuwarten, ob das Landgericht diese Frage bis zur Urteilsverkündung am 23. Februar noch klären kann.

Für den 71-jährigen Besitzer des Weihers und Veranstalters von Entenjagden könnte genau das von elementarer Bedeutung sein. Wenn er wiederum wegen fahrlässiger Tötung zu einer Zahlung von 20 000 Euro –wie in der ersten Instanz – verurteilt wird, dann könnte auch sein Jagdschein im Feuer stehen. Der wiederum ist sicherlich eine der Geschäftsgrundlagen des ambitionierten Jägers. 


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