Pfaffenhofener Bauausschuss entscheidet am Donnerstag über umstrittene Baugrund-Ausweisung: Einst mussten die Anwohner mächtig blechen für eine große Spiel- und Grünfläche, jetzt soll die Hälfte zum Baugrund werden – ihr Geld sehen sie nicht wieder. 250 Bürger haben Einwendungen gegen die Pläne vorgebracht, im Rathaus zeigt man sich unbeeindruckt.
(ty) Im Pfaffenhofener Ortsteil Förnbach soll der Bebauungsplan Nummer 89 „Förnbach-Auf der Höhe“ geändert werden. Was so langweilig und bürokratisch klingt, birgt mächtigen Zündstoff. Denn es geht darum, dass auf einem Teil des rund 2500 Quadratmeter großen Areals, das seit Jahrzehnten als Spiel- und Grünfläche dient, zwei Wohnhäuser errichtet werden sollen. Das bringt die Förnbacher in Rage, sie wehren sich in großer Zahl gegen das Vorhaben und haben – wie berichtet – mobil gemacht. Bei der Stadtverwaltung nimmt man das zur Kenntnis, will aber an den Plänen festhalten – so lautet jedenfalls die Empfehlung an die Kommunalpolitiker, die letztlich zu entscheiden haben.
Am Donnerstag, 17. März, tritt ab 16 Uhr der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss des Stadtrats zusammen, um den Satzungsbeschluss zur umstrittenen Änderung des Bebauungsplans zu fassen. Votiert die Mehrheit des Gremiums dafür, ist das Vorhaben beschlossene Sache und rund die Hälfte des Areals wird dann zum Baugrund. Pikant: Seinerzeit wurden die Anlieger gerade für die Errichtung der Spiel- und Grünfläche mächtig zur Kasse gebeten – dieses Geld sehen sie nicht wieder; denn eine Rückerstattung ist angeblich nach so langer Zeit nicht mehr möglich.
Im Rahmen der so genannten Bürgerbeteiligung sind im Rathaus gut 250 Einwendungen gegen die nun angepeilte Änderung des Bebauungsplans eingegangen. Im Rathaus kommt man bei der Abwägung dieser Einwendungen allerdings stets zum selben Ergebnis: „Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst“, heißt es in der Vorlage zur anstehenden Sitzung. Will sagen: Man will es durchziehen, gegen den massiven Widerstand zahlreicher Anwohner.
Streit-Objekt schon vor 35 Jahren
Schon einmal war die Fläche übrigens Streitobjekt. Vor knapp 35 Jahren beschäftigte sich das Verwaltungsgericht mit dem gut 2500 Quadratmeter umfassenden Areal. Es war seinerzeit mit Klagen gegen Erschließungsbeitragsbescheide für die Grunderwerbskosten befasst und hat sich in diesem Zusammenhang mit dem Einwand der Kläger beschäftigt, der Spielplatz sei nicht erforderlich beziehungsweise eine Größe von etwa 1200 Quadratmetern wäre völlig ausreichend.
Dazu stellte das Gericht damals fest, der Spielplatz sei keine überdimensionierte Einrichtung und die Größe der Anlage bewege sich in einer Dimension, die nicht zu beanstanden sei. Das Landratsamt bekam damit im Grunde Recht: Es hatte nämlich im Zuge des der Klage vorausgehenden Widerspruchsverfahrens die städtischen Beitragsbescheide für rechtmäßig erachtet. Und das Gericht hat die Klagen der Anlieger gegen die städtischen Beitragsbescheide abgewiesen. Die Anwohner wollten die Spiel- und Erholungsfläche seinerzeit auf gut 1000 Quadratmeter begrenzen. Denn sie mussten sich ja massiv an den Erschließungskosten beteiligen. „Insgesamt haben die Anlieger damals zirka 148 000 DM gezahlt“, erinnert sich Jakob Hainzelmaier aus Förnbach, einer der Gegner der aktuellen Pläne.
Spielplatz-Konzept soll umgesetzt werden
Inzwischen haben sich die Zeiten offensichtlich geändert. Viele Jahre später reicht offenbar auch die Hälfte des Areals zum Spielen und Erholen aus. In Förnbach schüttelt man da nur den Kopf. Außerdem fühlt sich mancher überrumpelt von den städtischen Plänen. Mangelnde Bürgerbeteiligung lässt sich Bürgermeister Thomas Herker (SPD) allerdings nicht vorwerfen: „Die Maßnahmen in unserem Spielplatz-Konzept sind seit Jahren öffentlich zugänglich“, betont er.
2012 war dieses Spielplatz-Konzept verabschiedet worden; nach und nach wird es nun abgearbeitet. Mit dem Verkauf von etwa der Hälfte des 2500 Quadratmeter großen Spiel- und Erholungs-Areals in Förnbach als Baugrund will die Stadt auch die dortige Spielplatz-Sanierung finanzieren. Der Erlös soll in die Umgestaltung und Aufwertung der verbliebenen Fläche fließen, heißt es aus der Stadtverwaltung. Man verweist außerdem auf abgehaltene Vor-Ort-Termine Ende vergangenen Jahres – die gebe es im Rahmen der Bürgerbeteiligung überall, wo das Spielplatz-Konzept weiter umgesetzt werde.
Anwohner verstehen die Welt nicht mehr
Das Vorhaben in Förnbach polarisiert. Bauliche Verdichtung, sei das, sagen die Befürworter. Ein purer Anachronismus, finden die Gegner. Die Anwohner verstehen jedenfalls die Welt nicht mehr: „Bei Erstellung des Spiel- und Erholungsplatzes wurde die Größe behördlicherseits und durch ein Gericht für notwendig erachtet und durchgesetzt“, heißt es in einem der Einsprüche – „jetzt, fast 40 Jahre später, bei stark vergrößerter Bevölkerung, sagen dieselben Behörden, der Platz kann auch erheblich verkleinert werden.“
Selbst in der Pfaffenhofener Lokalpolitik gehen die Meinungen auseinander. Im Bauausschuss war im September kontrovers debattiert worden, am Ende fiel die der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans denkbar knapp mit 7:6 Stimmen. Dafür votierten Bürgermeister Thomas Herker (SPD) sowie die Stadträte Andreas Herschmann, Markus Käser, Adi Lohwasser, Julia Spitzenberger (alle SPD), Peter Heinzlmair und Andreas Kufer (beide FW). Dagegen waren Hans Prechter, Thomas Röder, Franz Schmuttermayr, Michael Kaindl (alle CSU), Reinhard Haiplik (ÖDP) und Roland Dörfler (Grüne).
Entscheidung im Stadtrat?
Auf der Seite der Förnbacher stehen außerdem FDP-Stadtrat Franz Niedermayr und GfG-Stadtrat Manfred „Mensch“ Mayer. Dem Einspruch der Bürger sei „vollumfänglich stattzugeben“, findet Mayer – seiner Ansicht nach wäre der Beschluss des Bauausschusses „wegen der übergeordneten Bedeutung am besten durch eine Behandlung im Stadtrat durch eine breite Mehrheit zu revidieren“.
Altbürgermeister Prechter beantragte bereits damals im September, das Thema nicht im Bauausschuss, sondern im Stadtrat zu behandeln – denn der habe auch das Spielplatz-Konzept verabschiedet, so seine Argumentation. Bürgermeister Herker hielt dem entgegen, dass für die Änderung eines Bebauungsplans laut Geschäftsordnung eben der Bauausschuss zuständig sei. Prechters Antrag wurde jedenfalls mit 4:9 Stimmen abgelehnt – er bekam nur von seinen Parteifreunden Röder, Schmuttermayr und Kaindl Unterstützung.
Am Donnerstag nun kommt es erneut zu einer mit Spannung erwarteten Abstimmung. Recht haben irgendwie beide Seiten: die Befürworter der Baugrunds-Ausweisung formal, die Gegner moralisch.
Einen ausführlichen Hintergrundbericht zum Thema lesen Sie hier: