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Förderanträge können ab sofort eingereicht werden – finanziell unterstützt werden auch Vor-Ort-Beratungen, effiziente Umwälzpumpen und hydraulischer Abgleich

(ty) Um den Klimaschutz und die Energiewende voranzubringen, ist es notwendig, den ständig steigenden Energieverbrauch einzudämmen. „Die energetische Sanierung von Wohngebäuden hat hier eine Schlüsselfunktion, denn auch im Landkreis Pfaffenhofen haben insbesondere die privaten Haushalte großes Einsparpotential“, betont Landrat Martin Wolf (CSU). Zur Unterstützung der Bürger bei der Umsetzung von energetischen Maßnahmen in ihren Wohngebäuden hat der Landkreis bekanntlich ein Förderprogramm zur Energie-Einsparung aufgelegt, das finanzielle Anreize schafft. Heuer werden bis zu 50 000 Euro ausgeschüttet. Antragsberechtigt sind Eigentümer von mindestens zehn Jahre alten Wohngebäuden im Landkreis. Ab sofort können Anträge eingereicht werden.

Doris Rottler vom zuständigen Sachbereich für Energie und Klimaschutz am Landratsamt fasst noch einmal zusammen: „Gefördert werden die Energieberatung von Wohngebäuden vor Ort, der Austausch ungeregelter Heizungspumpen gegen hocheffiziente Heizungspumpen, der hydraulische Abgleich von Heizungsanlagen und die Erneuerung von Fenstern.“ Das Förderprogramm orientiere sich eng an den bestehenden des Bundes (BAFA/KfW). Die Unterstützung des Landkreises wird als Zuschuss gewährt und ist mit den Programmen des Bundes grundsätzlich kombinierbar, wie es heißt. 

Für die Fördermaßnahmen „hydraulischer Abgleich“ und „Erneuerung der Fenster“ ist die Erfüllung der KfW-Voraussetzungen und die tatsächliche Inanspruchnahme der KfW-Förderung Voraussetzung für die Landkreis-Zuwendung, wie Rottler erklärt. Für den Austausch von Fenstern gibt es einen Zuschuss in Höhe von zehn Prozent – maximal aber 1500 Euro.  

Die Details zu den Fördervoraussetzungen sowie zur Beantragung können den Richtlinien entnommen werden; die stehen ebenso wie die Antragsunterlagen unter www.landkreis-pfaffenhofen.de zum Download bereit oder können telefonisch unter (0 84 41) 27 – 39 9 angefordert werden. 

Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Für heuer stehen – wie berichtet – 50 000 Euro zur Verfügung. Die Vergabe der Zuschüsse erfolgt nach dem so genannten Windhundprinzip: Die Anträge können nach Umsetzung der jeweiligen Maßnahme eingereicht werden und werden nach Eingangsreihenfolge bearbeitet.

„Bei der Bearbeitung berücksichtigt werden nur vollständige Anträge inklusive aller geforderten Verwendungsnachweise“, heißt es aus dem Landratsamt. Ab sofort können Anträge für Maßnahmen, die ab 1. März umgesetzt wurden, eingereicht werden. Für weitere Fragen steht Doris Rottler unter der Rufnummer (0 84 41) 27 - 398 zur Verfügung. Das Förderprogramm ist Teil der Klimaschutzmaßnahmen und -bemühungen des Landkreises.

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