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Pfaffenhofener Polizei zieht jugendliche Roller-Fahrer aus dem Verkehr: Beiden blüht eine Strafanzeige, ihre Zweiräder wurden sichergestellt

(ty) Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle hat die Pfaffenhofener Polizei gestern zwei Rollerfahrer gestoppt, die ohne Führerschein unterwegs waren. Dem 17-Jährigen aus Rohrbach und dem 15-jährigen aus Au in der Hallertau blüht nun eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Ihre Zweiräder wurden direkt sichergestellt.

 

Die beiden jungen Männer, die gemeinsam mit ihren Mofa-Rollern unterwegs waren, sind gestern gegen 22.20 Uhr auf der Kreisstraße PAF 23 von Beamten der Pfaffenhofener Inspektion einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen worden. Dabei zeigten beide jeweils eine Mofa-Prüfbescheinigung vor. Diese berechtigt zwar zum Führen von Krafträdern mit einer bauartbedingen Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. „Die zwei Jugendlichen waren vor der Anhaltung jedoch mit einer deutlich höheren Geschwindigkeit unterwegs gewesen“, berichtet ein Polizei-Sprecher.

 

Letztendlich hätten beide dann auch gegenüber den Gesetzeshütern eingeräumt, dass ihre Motorroller jeweils um die 50 km/h schnell fahren. „Damit fallen die Roller in die Fahrzeugklasse der so genannten Leichtkrafträder, für welche eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erforderlich wäre“, erklärt dazu die Polizei. Für die beiden Jugendlichen war die Tour jedenfalls zu Ende. Sie erwartet nun jeweils eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Die Zweiräder wurden polizeilich sichergestellt. 


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