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Nach dem Vorfall am Samstag konnte das Kind inzwischen aus der Klinik entlassen werden – Der 37-Jährige handelt offenbar mit so genannten Badesalzen

(ty) Am Samstag gegen 18 Uhr besuchte ein zwölfjähriges Mädchen seinen 37-jährigen Papa in München-Ramersdorf. In seiner Wohnung gab der Vater dem Kind psilocybin-haltige Pilze für den Konsum. Nachdem das Mädchen die Pilze gegessen hatte, fiel es nach Angaben der Polizei in einen komatösen Zustand und war nicht mehr ansprechbar. Von der Mutter des 37-Jährigen, bei welcher der Mann wohnt, wurde der Notarzt verständigt. 

Der selbst unter dem Einfluss von Betäubungsmittel stehende Vater habe zunächst die Behandlung seiner Tochter verweigert. Daraufhin informierten die Rettungskräfte die Polizei. Die Beamten des Rauschgiftkommissariats fanden in der Wohnung diverse psychoaktive Substanzen. Entdeckt wurden Badesalze, Verpackungsmaterialien, eine Feinwaage und leere Verpackungen der Psilocybin-Pilze.

 

Nach dem bisherigem Ermittlungsstand der Kripo „muss davon ausgegangen werden, dass der 37-Jährige mit so genannten Badesalzen Handel treibt“, teilte heute ein Polizeisprecher mit. Ob es sich hierbei um Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes handelt, soll ein in Auftrag gegebenes labortechnisches Gutachten klären. 

Das zwölfjährige Mädchen musste jedenfalls zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Mittlerweile konnte das Kind wieder aus der Klinik entlassen werden. 

Der 37-Jährige wurde wegen eines Verbrechens des Überlassens von Betäubungsmittel an Minderjährige dem Ermittlungsrichter zur Prüfung der Haftfrage vorgeführt. „Da der Mann über einen festen Wohnsitz in München verfügt und keine Fluchtgefahr besteht, wurde er vom Ermittlungsrichter aus der Haft entlassen“, teilte das Polizeipräsidium München mit.

Warnhinweis der Polizei

Einige Pilzarten, die mit Psilocybin und Psilocin halluzinogene Wirkstoffe enthalten, werden missbräuchlich als Rauschdrogen verwendet. Dabei fallen Pflanzen und Pflanzenteile mit diesen Wirkstoffen unter das Betäubungsmittelgesetz. Der Umgang mit diesen illegalen Drogen, die in der Rauschgiftszene auch „Psylos“ oder „Magic Mushrooms“ genannt werden, ist strafbar. Gebräuchlichste Konsumform ist laut Polizei der Verzehr getrockneter Pilze als Beigabe zu Speisen oder als Tee-Aufguss. Die getrockneten Pilze können auch mit Tabak geraucht oder als Pulver in Getränke gemischt werden.

Die halluzinogene Wirkung ist nach Angaben der Kripo mit der von LSD vergleichbar, hält aber nicht so lange an. Es komme zu starken euphorischen Zuständen mit Veränderung des Seh- und Hörempfindens sowie bei der Wahrnehmung von Farben und Zeitgefühl. Konsum von Alkohol könne die Wirkung erheblich steigern. 

„Häufiger Konsum führt zur Toleranzbildung, bei der die nachlassende Wirkung auch durch eine Steigerung nicht zu beseitigen ist“, heißt es weiter. Psychisch labilen Konsumenten drohen Panik- und Angstzustände. Verwechslungen mit anderen, auch giftigen Pilzarten, sind möglich. 

„Legal Highs“ rufen bei den meisten Konsumenten heftige Rauschzustände hervor. Unter den Namen Badesalz, Raumluftverbesserer oder Pflanzendünger, wird die Modedroge in Tablettenform oder als Pulver vertrieben. „Die genaue Zusammensetzung dieser synthetischen Drogen ist meist nicht bekannt und macht es aus diesem Grund besonders gefährlich“, warnt die Polizei.


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