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Betrug mit Gewinnversprechen ist polizeilich geklärt – Eine türkische Bande steckt hinter dieser üblen Masche

(ty) Mit der Vorspiegelung eines Investmentgewinns gelang es einer Betrügergruppe,  einem Rentner zur Überweisung mehrerer tausend Euro zu bewegen. Die Tätergruppe täuschte ab Anfang März 2016 gegenüber einem 75-jährigen Rentner aus Ingolstadt einen Gewinn aus Investmentgeschäften bei einer großen ausländischen Bank vor. Der Rentner überwies daraufhin in mehreren Transaktionen einen fünfstelligen Euro-Betrag in die Türkei. Die vorherige Bezahlung der „Gebühren“ und „Steuern“ wäre angeblich zur späteren Transaktion des Gewinnes notwendig. Eine Überweisung des Gewinnes aus der Türkei erfolgte, wie zu erwarten war, nicht. 

In einem weiteren Schritt wurde dem Ingolstädter von den Betrügern vorgeworfen, er hätte mit den Überweisungen den Terrorismus in der Türkei finanziert. Ein Anrufer hatte sich am Telefon als leitender Kriminaldirektor Friedrich Nietzsche ausgegeben und berichtet, dass von Seiten der Türkei gegen ihn Anzeige erstattet worden wäre. Bei dem Geschädigten erschien dabei die Rufnummer 110 auf dem Telefondisplay.

Nach den bisherigen Erkenntnissen der Kriminalpolizei Ingolstadt und anderer Polizeidienststellen steht eine türkische Tätergruppe konkret im Verdacht, mit dieser Vorgehensweise deutschlandweit durch gleichgelagerte Betrugstaten hohe Bargeldbeträge zu ergaunern. Die verdächtigten Mitglieder der Tätergruppe sind in Deutschland geboren und sprechen akzentfrei Deutsch, agieren jedoch von der Türkei aus.

Die Täter melden sich als Rechtsanwälte, Staatsanwälte oder eben auch als Polizeibeamte bei den Opfern und kennen sich hervorragend im jeweiligen Sprachgebrauch aus. Es werden Gewinne aus Investmentgeschäften, Preisausschreiben oder ähnliches vorgespiegelt. Auf dem Display ihres Telefons kann die Nummer 110, die Nummer der örtlich zuständigen Polizeidienststelle oder auch jede andere Rufnummer erscheinen. Im Hintergrund werden auch Mitschnitte aus deutschem Polizeifunk eingespielt. Haben die Opfer bereits überwiesen, wird in der Folge extremer Druck aufgebaut, Vorwürfe beispielsweise der Terrorismusfinanzierung erhoben und mit der Beschlagnahme des Hauses oder des Kontos gedroht. In Einzelfällen ist es bereits vorgekommen, dass die Geschädigten zu Hause aufgesucht und gefälschte „internationale Haftbefehle“ vorgelegt werden, die dann gegen eine Zahlung mit einem Überweisungsdienst abgewendet werden könnten.


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