Logo
Anzeige
Anzeige

Der 69-Jährige wurde heute wegen Mordes an seinem Schwiegersohn und Totschlags an seiner Tochter verurteilt

(ty) Lebenslänglich. So lautete heute vor der Schwurkammer des Landgerichtes Ingolstadt das Urteil gegen den 69-jährigen Todesschützen von Kösching, der im September vergangenen Jahres seinen 35 Jahre alten Schwiegersohn und seine 39-jährige Tochter erschossen hatte. Es war das dramatische Ende eines lange schwelenden Familienstreits gewesen. Mord in Tateinheit mit Totschlag lautet das Urteil des Gerichtes.

Nach Überzeugung des Gerichtes hat der 69-Jährige zunächst vor dem Haus und später drinnen insgesamt neun Schüsse abgefeuert. Fünf Mal traf er den Schwiegersohn, zwei Kugeln trafen seine eigene Tochter, deren Tod der Verurteilte nach Überzeugung der Richter billigend in Kauf genommen hatte. Der Tod der Tochter wertete das Gericht als Totschlag, den des Schwiegersohnes als Mord. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision möglich.

Ein lange andauernder Familienstreit war der Grund für diese blutige Eskalation. Der Angeklagte fühlte sich ständig von seinem Schwiegersohn Andreas R. beleidigt. So auch am Tag der Doppelmordes, als ihm der damals 35-Jährige bei seiner Heimkehr den Vogel gezeigt haben soll. Deswegen hatte sich der Angeklagte in den Keller seines Hauses begeben, um dort die Pistole zu holen und mit ihr – versteckt im Hosenbund – zur Wohnung seines Schwiegersohnes am Augraben in Kösching zu gehen.

Vor dem Haus begann er dann zu schimpfen, so heißt es in der Anklageschrift. Als sein Schwiegersohn dann vor das Haus trat, habe es nur zehn Sekunden gedauert, bis Sahid I. die Waffe zog und unvermittelt zu feuern begann. Der von den Kugeln getroffene flüchtete zurück ins Haus, Sahid I. folgte ihm und feuerte weiter, auf ihn und seine Tochter. Bis das mit neun Patronen bestückte Magazin leer war. Nur 90 Sekunden hat die Attacke gedauert, dann soll Sahid I. den Tatort mit den Worten verlassen haben: „Das habt’s jetzt davon.“


Anzeige
RSS feed