Hornissen gelten fälschlicherweise als stechwütig und aggressiv – Dabei greifen sie nur bei akuter Bedrohung an
(ty) Oft bemerkt man Hornissen erst im Spätsommer, wenn ihre Völker die maximale Stärke erreichen. Im Aussehen ähnlich wie Wespen, nur etwa doppelt so groß, wirken Hornissen gefährlich, sind jedoch ausgesprochen friedfertige Insektenfresser. Deshalb halten sie sich auch – im Gegensatz zu Wespen – von gedeckten Tischen im Garten fern. 90 Prozent ihrer Nahrung sind Fliegen, weshalb sie als ausgesprochene Nützlinge gelten.
„Immer noch werden Hornissen fälschlicherweise als aggressiv und stechwütig beschrieben“, heißt es jetzt aus dem Landratsamt von Neuburg-Schrobenhausen. Ihr Stich sei jedoch vergleichbar mit dem einer Wespe. „Zudem greifen Hornissen nur bei akuter Bedrohung an.“ Die Erschütterung des Nests, das Versperren des Ausflugslochs, Rauchentwicklung oder das Schlagen nach den Tieren in Nestnähe könne zu einem Angriff führen. Außerhalb ihrer Behausung seien Hornissen aber scheu und fluchtbereit.
Ohnehin neigt sich der Lebenszyklus der Hornissen zu dieser Jahreszeit dem Ende zu. Ein Nest wird von der Königin, zahlreichen Arbeiterinnen und den männlichen Drohnen bevölkert. Bevor das Wetter kühl wird, fliegen die jungen Königinnen aus und werden von den Drohnen begattet. Die jungen Königinnen kehren nicht mehr zum Nest zurück, sondern suchen sich in hohlen Bäumen oder in Erdlöchern einen Platz zum Überwintern. Das ursprüngliche Hornissenvolk stirbt im Spätherbst ab. Zurück bleibt ein leeres Nest, das nicht wiederbesiedelt wird. Im nächsten Frühjahr gründet jede der befruchteten Königinnen einen neuen Staat und der Zyklus beginnt aufs Neue.
Hornissen gehören zu den nach dem Naturschutzgesetz besonders geschützten Tieren. Zur Beseitigung bewohnter Nester ist deshalb eine Ausnahmegenehmigung der jeweiligen Unteren Naturschutzbehörde nötig. „Bei rücksichtsvollem Verhalten, vor allem in Nestnähe, geht in der Regel von den Hornissen keine Gefahr aus“, erklärt Sigi Geißler, Leiter der Unteren Naturschutzbehörde am Neuburger Landratsamt.
Falls dennoch Probleme auftreten, beraten die Naturschutzbehörden Betroffene auch vor Ort zu geeigneten Abhilfemaßnahmen und erteilen bei nicht lösbaren Fällen die notwendige Ausnahmegenehmigung. Die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Neuburg ist erreichbar unter Telefon (0 84 31) 57 ‐304 oder ‐243, das Pfaffenhofener Landratsamt erreicht man unter (0 84 41) 27-0.