Wegen einer geklauten Flasche "Feigling" haben ein 14- und ein 17-Jähriger nun Ärger an der Backe – Dabei hatte der Ältere noch Glück, dass ihm ein weiteres Verfahren erspart bleibt
(ty) Eine Kundin eines Lebensmittelmarkts an der Augsburger Straße in Schrobenhausen machte gestern Nachmittag eine Kassiererin auf zwei junge Männer aufmerksam, die den Laden vermeintlich ohne Ware verlassen wollten – sie hatte nämlich den Verdacht, dass die beiden etwas klauen wollten. Die Angestellte sprach nun die beiden jungen Männer an. Einer der beiden fing daraufhin laut Polizei sofort an zu fliehen. Er lief den Angaben zufolge zu einem Fahrrad und rauschte davon. Dabei verlor er eine offenbar eine zuvor entwendete Flasche „Feigling“.
Der andere der beiden, ein 14-jähriger Schüler aus Schrobenhausen, ging bereitwillig mit ins Büro und wartete das Eintreffen der Polizei ab. Die Beamten konnten bei ihm kein Diebesgut entdecken. Da für die Gesetzeshüter aber der Verdacht des gemeinschaftlichen Diebstahls der Flasche „Feigling“ bestand musste der 14-Jährige zwecks Identitätsfeststellung mit zur Dienststelle. Er ließ die Polizisten wissen, dass er seinen mutmaßlichen Komplizen, der vermutlich aus Aichach komme, nur vom Vornahmen kenne.
Noch während der 14-Jährige bei der Polizei saß, fuhr ein junger, offensichtlich alkoholisierter junger Mann mit seinem Drahtesel bei der Dienststelle vor, um den Verlust seines Handys zu melden. Der 14-Jährige benannte diesen, als er ihn erblickte, sofort als denjenigen, der mit der Flasche „Feigling“ geflüchtet sei. Bei dem Radler handelt es sich laut Polizei um einen 17-Jährigen aus Aichach. Weiteres Diebesgut konnte bei ihm indes nicht gefunden werden.
Beide Jugendlichen blicken nun einem Strafverfahren wegen gemeinschaftlichen Ladendiebstahls entgegen, teilte ein Polizei-Sprecher mit. Ein weiteres Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr bleibe dem 17-Jährigen erspart. „Er war zwar erheblich angetrunken, als er mit dem Fahrrad zur Polizeiinspektion fuhr, jedoch lag der festgestellte Wert unter der für Radfahrer maßgeblichen Grenze“, wird dazu erklärt. Dennoch wurde seine Weiterfahrt unterbunden.