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Nach dem Vorfall im Juli, bei dem zwei Mädchen die Opfer waren, hat die Kripo einen 19-jährigen Verdächtigen ermittelt – der streitet die Tat allerdings ab

(zel) Nach einem Vorfall am 25. Juli in Scheyern ermittelt die Ingolstädter Kripo – wie berichtet – wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Zunächst gab es keine Spur von dem Täter, inzwischen ist allerdings ein 19-Jähriger aus dem Landkreis Pfaffenhofen ins Visier der Ermittler geraten. Er gelte als Tatverdächtiger, wie ein Sprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern-Nord heute auf Anfrage bestätigte. Nach Informationen unserer Zeitung soll es auch eine Durchsuchungs-Aktion gegeben haben. Das wollte man bei der Kripo nicht näher kommentieren. Der 19-Jährige streite die Tat ab, wurde erklärt. Und: Die Ermittlungen der Kriminalpolizei laufen weiter.

 

Nach den bisherigen Erkenntnissen der Kripo soll Folgendes passiert sein: An dem besagten Nachmittag, gegen 16 Uhr, waren zwei siebenjährige Mädchen aus Scheyern von der örtlichen Grundschule aus auf dem Heimweg. Sie waren in Richtung Raiffeisenstraße unterwegs, als sie auf einen jüngeren Mann trafen, der sein Geschlechtsteil entblößt hatte und sich daran verdingte. Zudem soll der Mann dabei den Blickkontakt zu den Kindern gesucht haben.

 

Die beiden Mädchen rannten davon und berichteten daheim von dem Geschehen. Bei der Polizei gemeldet worden ist der Vorfall nach Angaben der Kripo aber nicht sofort nach Bekanntwerden, sondern erst einige Stunden später – nach 20 Uhr. Eine daraufhin eingeleitete Fahndung im Nahbereich des Tatorts hatte, wohl auch deshalb, zu keinem Ergebnis geführt. Was die weiteren Ermittlungen zudem erschwerte: Es lag keine sonderlich konkrete Beschreibung zum Täter vor. Bekannt war anfangs lediglich, dass es sich um einen jüngeren Mann beziehungsweise einen Teenager handeln soll.

 

Fest steht dagegen: Die Ermittlungen der Kripo werden wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern geführt, wie unserer Redaktion bestätigt wurde. Dazu muss man wissen: Exhibitionistische Handlungen vor Kindern gelten juristisch als sexueller Missbrauch von Kindern. Auch der vom Gesetzgeber festgelegte Strafrahmen liegt in einem solchen Fall deutlich höher, als wenn Erwachsene die Opfer von exhibitionistischen Taten sind, erklärte ein Polizei-Sprecher. Während bei Exhibitionismus dem Täter eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe droht, steht auf sexuellen Missbrauch von Kindern in jedem Fall eine Freiheitsstrafe – und die kann zwischen sechs Monaten und zehn Jahren liegen.

Erstmeldung zum Thema:

Scheyern: Ermittlungen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern


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