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Der junge Mann hatte die Rechnung aber ohne die Polizei gemacht, die seinen Manipulationsversuch schnell durchschaute – Jetzt gibt's Ärger

(ty) Mit einem wirklich sehr ungewöhnlichen Fall hat es die Münchner Polizei zu tun. Ein 19-Jähriger, der mutmaßlich unter Drogen am Steuer seines Pkw saß, wollte seinen Zustand verschleiern, indem er bei der Urin-Abgabe trickste. Die Beamten schöpften aber Verdacht und fanden dann tatsächlich einen Beutel mit fremdem Urin in der Hose des jungen Mannes. 

Das Ganze ereignete sich am Donnerstag gegen 17 Uhr. Beamte der Münchner Einsatzhundertschaft kontrollierten in der Hauptstraße in Unterhaching einen Mercedes. Der Fahrer, ein 19-jähriger Einheimischer, zeigte den Angaben zufolge drogentypische Auffälligkeiten. „Als er aus dem Fahrzeug stieg, schwankte er und machte einen verwirrten Eindruck“, so ein Polizei-Sprecher. Einem freiwilligen Urin-Test zur Feststellung eines möglichen Drogenkonsums habe der junge Mann aber sofort zugestimmt. 

„Die Urin-Abgabe erfolgte sehr schnell und der Test auf Drogen verlief negativ“, heißt es weiter. Die Beamten hatten aber den Verdacht, dass es bei der Urin-Abgabe nicht mit rechten Dingen zuging. „Daraufhin wurde der 19-Jährige durchsucht und es wurde ein Beutel mit fremden Urin in seiner Hose gefunden“, heißt es wörtlich im Bericht der Polizei. Ferner hatte der 19-Jährige Augentropfen bei sich, die seine Pupillenreaktion normalisieren sollten. 

Als das alles aufgeflogen war, habe der 19-Jährige zugegeben, unmittelbar vor der Pkw-Fahrt Marihuana konsumiert zu haben. Daraufhin wurden er und sein 18-jähriger Beifahrer durchsucht. Ergebnis: Beide hatten geringe Mengen Marihuana bei sich. Der gesamte Stoff sowie der Führerschein und die Autoschlüssel des 19-Jährigen wurden daraufhin von den Polizisten sichergestellt. 

Die beiden jungen Männer wurden wegen ihrer jeweiligen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz angezeigt. Bei dem 19-Jährigen wurde zudem eine Blutentnahme am Institut für Rechtsmedizin durchgeführt. Er wurde außerdem wegen eines Verkehrsverstoßes angezeigt – „da er ein Fahrzeug führte, obwohl er in Folge des Genusses von berauschenden Mitteln dazu nicht in der Lage war“. 


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