Kommunen und gemeinnützige Einrichtungen kriegen monatlich 250 Euro geschenkt, wenn sie einen Asylbewerber arbeiten lassen – der bekommt 80 Cent pro Stunde
(ty) Im Landkreis Pfaffenhofen können im Rahmen eines vom zuständigen Bundesministerium neu geschaffenen Arbeitsmarkt-Programms zur Flüchtlings-Integration insgesamt 90 Plätze mit einer monatlichen Pauschale von jeweils 250 Euro gefördert werden. Darauf wies das Landratsamt heute hin. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit und der Freistaat Bayern „beabsichtigen damit, Asylbewerbern eine sinnvolle Möglichkeit zu bieten, die Wartezeit bis zur Entscheidung über deren Asylantrag zu überbrücken und eine niedrigschwellige Heranführung an den Arbeitsmarkt zu ermöglichen“, wird dazu erklärt.
Zum Hintergrund: Der Bundesgesetzgeber hat als neues Instrument für eine erste Orientierung auf dem Arbeitsmarkt das bis Ende 2020 befristete Arbeitsmarktprogramm „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen“ (FIM) gesetzlich normiert, heißt es mit Verweis auf Paragraf 5a des Asylbewerbungsleistungsgesetzes. „Entsprechend einem bundesweit einheitlichen Verfahren für die Mittelverteilung ergeben sich für den Kreis Pfaffenhofen 90 Teilnehmerplätze für externe FIM, teilte das Landratsamt heute mit. Externe FIM sind demnach „Arbeitsgelegenheiten, die bei Kommunen, bei staatlichen oder gemeinnützigen Trägern geschaffen und durch Bundesmittel finanziert werden“. Damit richtet sich das Angebot auch an gemeinnützige Vereine oder Organisationen.
Die von den so genannten Maßnahmeträgern (Kommunen oder gemeinnützige Träger) geschaffenen Arbeitsgelegenheiten würden über das Landratsamt bei der Agentur für Arbeit beantragt. Diese prüfe die Anträge und schließe mit den Maßnahmeträgern Verträge ab. „Die Maßnahmeträger suchen anschließend die Teilnehmer in Abstimmung mit dem Landratsamt aus und führen die Maßnahme durch“, heißt es weiter. Die Agentur für Arbeit zahle dem jeweiligen Maßnahmeträger für die Durchführung einer solchen externen FIM einen Pauschalbetrag in Höhe von 250 Euro je Platz und Monat – als Anreiz beziehungsweise als Entschädigung für den Verwaltungsaufwand.
Fazit: Wer im Rahmen der „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen“ einen Asylbewerber beschäftigt, erhält im Monat 250 Euro. Der Asylbewerber selbst bekommt nach Angaben des Landratsamts 80 Cent pro Stunde. Dieses Geld werde dem Asylbewerber vom Arbeitgeber ausbezahlt, der es aber wiederum erstattet bekomme. Damit blieben die 250 Euro im Monat komplett bei dem Maßnahmeträger – diese Summe soll sozusagen ein finanzieller Anreiz dazu sein, einen Flüchtling zu beschäftigen. Ansprechpartner im Pfaffenhofener Landratsamt ist zum diesem Thema Andreas Nachbaur, er ist unter Telefon (0 84 41) 27 34 6 vom Sozialamt.