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Im aktuellen Fall verlangte eine Firma für die Rohrreinigung der verstopften Toilette satte 800 Euro – und wollte die auch gleich in bar

(ty) Wegen einer Rechnung über satte 800 Euro für die Rohrreinigung der verstopften Toilette in seiner Wohnung hat sich gestern Abend ein 59-jähriger Siegenburger an die Polizei gewandt. Der Mann hatte den Angaben zufolge gegen 16 Uhr bei der Hotline einer Rohrreinigungsfirma mit vermeintlichem Sitz in Wildenberg (Kreis Kelheim) angerufen, daraufhin erschienen gegen 18 Uhr zwei Handwerker und beseitigten das Problem. Die anschließend präsentierte Rechnung war atemberaubend. „Zudem sollte der Auftraggeber die Summe sofort und in bar bezahlen“, so ein Polizei-Sprecher.

 

Da der verdutzte Kunde soviel Bargeld gar nicht im Haus hatte, wollten ihn die beiden Handwerker dem Bericht zufolge dann auch gleich zum Geldautomaten seiner Bank begleiten – was der 59-Jährige jedoch zu Recht verweigert habe. Als auch ein Telefongespräch mit dem Geschäftsführer der Firma keine Einigung gebracht habe, wandte sich der Mann an die Polizei.

 

„Die beiden Handwerker konnten von den Beamten überzeugt werden, dass wegen der Rohrreinigung keine Barzahlung an Ort und Stelle erforderlich sei“, berichtet ein Polizei-Sprecher. Von der Mainburger Inspektion wird nun geprüft, ob im vorliegenden Fall strafrechtliche Tatbestände wie zum Beispiel Wucher erfüllt sind. Die Firma mit Sitz in Hessen sei mit derselben Vorgehensweise bereits öfter in Erscheinung getreten.

 

„Die Verbraucherzentralen weisen in Informationsblättern darauf hin, dass bei solchen Situationen nicht einfach aus der Not heraus der Auftrag erteilt werden sollte“, betont die Polizei. Barzahlung ohne vorherige Absprache könne nicht verlangt werden. Man solle sich eine Rechnung ausstellen lassen, auch wenn der Monteur Druck ausübe. „Auch ein Anruf beim regional ansässigen Handwerksbetrieb bringt einen weiter, da der zumindest seriöse Firmen für das Problem im Bereich Rohrreinigung, Elektro-Notdienst oder Schlüsseldienst nennen kann“, rät die Polizei.


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