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Wie Landrat Martin Wolf (CSU) dafür sorgen will, dass Bauanträge im Kreis Pfaffenhofen schneller bearbeitet werden – Personelle Verstärkung, interne Umstrukturierungen und geänderte Zuständigkeiten

Zum Hintergrund: "Wir sind ein Bauamt und kein Bauverhinderungsamt"

(zel) Wegen der in den vergangenen fünf Jahren deutlich gestiegenen sowie anhaltend hohen Zahl von Bauanträgen, die das Pfaffenhofener Landratsamt zu bearbeiten hat (wir berichteten), wurde das Bauamt personell verstärkt und ein fünftes „Bauteam“ aufgebaut. Wie die Kreisbehörde heute bekanntgab, sind durch diese personellen Veränderungen auch die jeweiligen Zuständigkeiten neu geordnet worden.

Im Jahr 2011 hatte die Kreisbehörde nach den Worten von Landrat MartinWolf (CSU) 1860 Bauanträge, Voranfragen oder sonstige baurechtliche Verfahren zu bearbeiten. Im vergangenen Jahr seien es 2400 gewesen. Er räumte kürzlich ein, dass man die „Bauteams“ im Landratsamt, die für die Bearbeitung der Vorgänge zuständig sind, nicht in dem Tempo aufgestockt habe, wie die Zahl der Anträge zugenommen habe. Allerdings sei zunächst auch nicht klar gewesen, ob es sich bei den gestiegenen Zahlen um eine vorübergehende oder dauerhafte Entwicklung handelt. Inzwischen sind fünf statt bislang vier „Bauteams“ am Landratsamt tätig. 

Zugleich hatte Wolf darauf hingewiesen, dass die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Bauanträgen in den vergangenen Jahren bereits deutlich gesunken sei. Und zwar nach seinen Angaben von 110 Tagen im Jahr 2011 auf zuletzt nur mehr 80 Tage. Das sei freilich ein statistischer Wert, den nicht jeder zu spüren bekomme. Doch man hat auch einiges umgestellt. Laut Wolf gibt es zum Beispiel eine „schnelle Vollständigkeits-Kontrolle“ der eingereichten Unterlagen. Außerdem gebe es ein internes Controlling – vor allem, wenn es länger als 90 Tage dauere. Und jetzt gibt es eben auch neue Zuständigkeiten.

„Wie bisher haben Bauwillige, Planer und Gemeinden klar festgelegte Ansprechpartner für ihre Vorhaben und Fragen“, heißt es aus dem Landratsamt. Für jede Kommune sei eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter aus dem Bereich der Bautechnik zusammen mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter aus der Bauverwaltung zuständig. Die Mitarbeiter seien dabei für eine unterschiedliche Anzahl von Gemeinden zuständig. Dies begründe sich unter anderem aus den teilweise bestehenden Teilzeitarbeitsverhältnissen.

Seit Ende Juli vorvergangenen Jahres bleibt zudem das Bauamt des Landratsamts – wie berichtet – am Mittwoch für den Publikumsverkehr geschlossen, damit die Beschäftigten ihre Aufmerksamkeit ausschließlich auf die Bearbeitung der anstehenden Entscheidungen und Vorgänge richten können. Die Erfahrungen damit seien „durchwegs positiv“, hieß es dazu bereits im vergangenen Sommer aus dem Landratsamt. Man sei jedenfalls insgesamt bestrebt, der „berechtigten Ungeduld“ Rechnung zu tragen, sagte Wolf kürzlich beim Silvester-Empfang mit den Kaminkehrern.

Und er stellte klar, dass seine Behörde ein „Bauamt und kein Bauverhinderungsamt“ sei. „Wir unterstützen einen Bauwerber bei der Suche nach Lösungen und nicht die Nachbarn bei der Verhinderung.“

Infolge der personellen Veränderungen wurden jetzt jedenfalls die Zuständigkeitsbereiche neu geordnet. „Wir haben damit die personellen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen, die Genehmigungsverfahren kompetent und zügig zu bearbeiten“, versichert Wolf. In der folgenden Liste, die auch auf der Homepage des Landkreises abrufbar ist, sind die Ansprechpartner für die einzelnen Gemeinden aufgeführt. Diese neue Regelung gilt nach Angaben der Kreisbehörde bereits seit Anfang des Jahres.

 


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