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Allein in den Faschingswochen wurden im vergangenen Jahr in der Region über 60 Führerscheine einkassiert – Bei Unfällen unter Alkohol oder Drogen gab es einen Toten und 24 Verletzte

(ty) In den kommenden Wochen stehen wieder zahlreiche Faschings-Veranstaltungen auf dem Programm. Die Erfahrungen der Polizei aus den vergangenen Jahren haben gezeigt, dass gerade in dieser Zeit zahlreiche Verkehrsteilnehmer unter Alkohol oder Drogen am Steuer sitzen. „Dies stellt nach wie vor eine der Hauptunfallursachen im Straßenverkehr dar“, betont ein Sprecher des in Ingolstadt ansässigen Polizeipräsidiums Oberbayern-Nord. Deshalb werden die Dienststellen im Zuständigkeitsbereich in den nächsten Wochen verstärkt Kontrollen durchführen.  

Allein während der Faschingszeit im vergangenen Jahr hatten die Gesetzeshüter im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums 135 Alkohol- und Drogendelikte festgestellt. 100 Verkehrsteilnehmer mussten zur Blutentnahme, insgesamt 62 Führerscheine wurden einkassiert. „In 38 Fällen war Alkohol- oder Drogenkonsum die Ursache für Verkehrsunfälle, bei denen eine Person getötet und 24 verletzt wurden“, so ein Polizei-Sprecher.

 

Empfindliche Strafen gibt es für Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Bereits ab 0,5 Promille Alkohol oder einem nachweisbaren Drogenkonsum, sieht der Bußgeldkatalog mindestens 500 Euro, zwei Punkte in der Verkehrssünderkartei sowie mindestens ein Monat Fahrverbot vor. Noch teurer wird es, wenn man sich wegen einer Straftat vor Gericht verantworten muss. Dies ist der Fall, wenn jemand ein Kraftfahrzeug mit mehr als 0,3 Promille oder unter Drogeneinfluss steuert und dabei einen Unfall verursacht.

Ab einem Wert von 1,1 Promille – der so genannten absoluten Fahruntauglichkeit – liegt in jedem Fall eine Straftat vor, auch wenn kein Unfall passiert. Das zieht neben einer saftigen Geldstrafe in der Regel auch einen längeren Führerschein-Entzug nach sich. „Bedenken sollte man auch, dass der Verlust des Führerscheins neben den rechtlichen Sanktionen auch erhebliche Auswirkungen im Privatbereich – zum Beispiel auf den Arbeitsplatz – haben kann“, so ein Polizei-Sprecher. 

Die Polizei rät in diesem Zusammenhang:

  • Klären Sie vor dem Feiern ab, wer auf den Genuss von Alkohol verzichtet oder wie Sie sicher anderweitig nach Hause kommen.
  • Greifen Sie nach Alkoholgenuss auf öffentliche Verkehrsmittel und Taxen zurück.
  • Steigen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit nie in ein Fahrzeug ein, wenn Sie das Gefühl haben, dass der Fahrzeugführer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht.
  • Unterschätzen Sie auch am Tag danach nicht die Wirkung von Restalkohol – nur etwa 0,1 Promille baut der Körper pro Stunde ab.

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