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Zum Jahreswechsel lebten hier rund 13 400 Ausländer aus 116 verschiedenen Nationen – die meisten kommen aus der Türkei, aus Polen und Rumänien

(ty) Zum Jahreswechsel lebten im Landkreis Pfaffenhofen insgesamt 13 367 Ausländer. Wie die Ausländerbehörde am Landratsamt mitteilt, bedeutet dies einen Anstieg um 1069 Personen gegenüber dem Vorjahr. Der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung des Landkreises betrug damit zum Jahresende 10,77 Prozent. Während sich der Zuwachs zwischen den Jahren 2000 und 2010 sehr moderat entwickelte, habe sich die Zahl der Ausländer seit dem Jahr 2010 nahezu verdoppelt.


Im Landkreis Pfaffenhofen lebten zum Jahresende Ausländer aus 116 verschiedenen Nationen. Die meisten ausländischen Personen stammen dabei aus der Türkei (1640), aus Polen (1546) und Rumänien (1498). Danach folgen Ungarn, Bulgarien, Italien, Österreich und der Kosovo.

 

Zu Ausländern mit nicht entschiedenem Bleiberecht zählen vor allem die Asylbewerber, deren Zahl zum Jahresende 1316 betrug. Insgesamt 354 Personen (Vorjahr: 102) – hauptsächlich aus Syrien stammend – haben im vergangenen Jahr ein Bleiberecht bekommen; entweder durch Asylanerkennung, Flüchtlingsschutz oder auf Grund sonstiger Schutzrechte. Bei 209 Personen (Vorjahr: 115) wurde der Asylantrag abgelehnt, in einigen Fällen läuft ein Klageverfahren gegen die Ablehnung oder findet eine Reisefähigkeitsüberprüfung statt, sind untergetaucht oder wurden im Dublinverfahren behandelt. „Sechs Personen befanden sich zum Schutz vor aufenthaltsbeendenden Maßnahmen im Kirchenasyl“, heißt es aus dem Landratsamt.

 

Im Wege der Einbürgerung erhielten vergangenes Jahr 120 Ausländer (Vorjahr: 76) die deutsche Staatsangehörigkeit.
Im so genannten Geburtserwerb haben 46 Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit zusätzlich zu ihrer Heimatstaatsangehörigkeit erhalten. Für diese im Inland geborenen Kinder mit doppelter Staatsangehörigkeit gilt seit 20. Dezember 2014 eine Neuregelung: „Sie haben nun die Option, nach einer Prüfung mit Vollendung des 21. Lebensjahres die doppelte Staatsangehörigkeit zu behalten, sofern sie acht Jahre Inlandsaufenthalt nachweisen können oder ein deutscher Schul- oder Berufsabschluss vorliegt“, erklärt ein Sprecher des Landratsamts.

 

Mit Inkrafttreten der Integrationskursverordnung werden Ausländer, die neu ins Bundesgebiet einreisen und deren Aufenthalt auf Dauer angelegt ist, zur Teilnahme an einem Integrationskurs zugelassen. Zudem werden schon seit Längerem in Deutschland aufenthaltsberechtigte Ausländer mit erkennbar hohem Integrationsbedarf oder Sozialleistungsbezieher mit geringen Sprachkenntnissen zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet, wie es heißt. Im vergangenen Jahr sind 332 solcher Verpflichtungen ausgesprochen worden, Vorjahr waren es 162. Sanktionsmaßnahmen seien wegen fehlender Mitwirkung in acht Fällen notwendig gewesen.


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