Zwei Geschäftsführer wurden zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt, weil sie zehn Arbeitnehmer als Scheinselbstständige eingesetzt hatten.
(ty) Ermittlungen des Hauptzollamts Regensburg haben dazu geführt, dass zwei Geschäftsführer zu Freiheitsstrafen von 16 und 21 Monaten verurteilt worden sind. Den beiden wurde vorgeworfen über einen längeren Zeitraum mehrere Arbeitnehmer als Scheinselbstständige eingesetzt zu haben. Der Schaden, der den Sozialversicherungen und der Berufsgenossenschaft entstand, wird auf insgesamt 190 000 Euro beziffert. Auch für diesen müssen die beiden Verurteilten aufkommen.
Die Untersuchungen der „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ hatten ans Licht gebracht, dass die zwei Geschäftsführer einer im Landkreis Schwandorf ansässigen Firma über einen Zeitraum von zwei Jahren insgesamt zehn Arbeitnehmer als so genannte Scheinselbstständige eingesetzt hatten. „Durch die Anmeldung eines Gewerbes sollte der Anschein der Selbstständigkeit der Beschäftigten erweckt werden“, heißt es in einer aktuellen Mitteilung der Zollbehörde.
Tatsächlich seien die Arbeitnehmer jedoch nur auf Weisung der beiden Geschäftsführer tätig und somit abhängig beschäftigt gewesen. Ihren Verpflichtungen, diese "Subunternehmer" als Arbeitnehmer ihrer Firma anzumelden sowie die fälligen Sozialversicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zu entrichten, seien die beiden Geschäftsführer nicht nachgekommen. Deshalb landeten sie nun vor Gericht.
Die vorenthaltenen Beiträge zu den Sozialversicherungen belaufen sich den Angaben zufolge auf über 170 000 Euro. Außerdem sei der zuständigen Berufsgenossenschaft durch die falsche Angabe der Lohnsummen ein Schaden in Höhe von zirka 20 000 Euro entstanden.
Das Amtsgericht Regensburg verurteilte die beiden Geschäftsführer zu Freiheitsstrafen von einem Jahr und neun Monaten beziehungsweise einem Jahr und vier Monaten, jeweils ausgesetzt zur Bewährung. Für den genannten entstandenen Schaden müssen die Angeklagten zusätzlich aufkommen.