Einem 67-jährigen Kunden waren Ungereimtheiten aufgefallen – zum Glück, wie sich herausstellte. Die Polizei warnt und gibt Tipps.
(ty) Durch den Hinweis eines aufmerksamen Online-Käufers und die Schnelligkeit der Ingolstädter Kripo-Ermittler ist heute Vormittag ein Fake-Shop aufgedeckt worden. Es ist davon auszugehen, dass so zahlreiche Kunden vor Schaden bewahrt werden konnten. In diesem Zusammenhang gibt die Polizei Tipps dazu, wie man sich vor dieser perfiden Masche schützen kann, und erklärt, was man schnell tun sollte, wenn man Opfer eines Fake-Shops wurde.
Ein 67-jähriger Ingolstädter wollte nach Angaben der Polizei am Freitag ein Smartphone im Internet erwerben. Dabei stieß er auf einen Online-Shop, der verschiedene Elektronik-Artikel zum Verkauf anbot – unter anderem das von ihm gesuchte Smartphone, und zwar laut Kripo zu einem Preis, der in etwa 20 Prozent günstiger als bei vergleichbaren Angeboten war. Trotzdem habe der 67-Jährige einige Ungereimtheiten bei dem vermeintlich günstigen Angebot erkannt und deshalb heute Morgen die Ingolstädter Kriminalpolizei von seinem Verdacht in Kenntnis.
Die auf Internet-Kriminalität spezialisierten Beamten der Kripo führten nach eigenen Angaben sofort weitere Ermittlungen durch. Wie sich schnell herausgestellt habe, gehen die Ermittler davon aus, dass es sich tatsächlich um einen Fake-Shop handelt. „Auf dem Konto des bislang noch unbekannten Betrügers waren im Lauf des Vormittages bereits fünf Einzahlungen eingegangen“, teilte das Polizeipräsidium Oberbayern-Nord mit.
„Durch die erfolgreiche Ermittlungsarbeit der Kripo konnte der Online-Shop vom Netz genommen und das Bankkonto gesperrt werden“, heißt es weiter. „Die Kunden des Fake-Shops blieben so glücklicherweise von Vermögensschäden verschont.“ Wie die Kripo inzwischen festgestellt habe, sei die betrügerische Plattform jedoch erneut im Internet aktiviert worden. Diesbezüglich stünden die Ermittler bereits erneut in Kontakt mit dem zuständigen Dienstleister im Ausland.
„Immer wieder fallen Verbraucher im Internet auf so genannte Fake-Shops herein und bekommen dann weder Ware geliefert, noch ihr bezahltes Geld zurück“, so ein Polizei-Sprecher. In diesem Zusammenhang gibt die Kripo Ingolstadt einige Tipps, wie man sich davor schützen kann, Opfer zu werden, beziehungsweise was man tun kann, was man auf die Masche hereingefallen ist.
Fake-Shops seien betrügerisch angelegte, günstige Online-Shops, welche im Regelfall nur für wenige Tage online seien und Produkte anböten. Nach einer Zahlung mittels Vorauskasse werde die versprochene Ware nicht geliefert und der Shop verschwinde wieder aus dem Internet.
„Bis vor einiger Zeit waren Fake-Shops vielfach am fehlenden Impressum, keinen Angaben im Bereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen oder an Rechtschreibfehlern vergleichsweise einfach zu erkennen“, heißt es von der Polizei. Das habe sich geändert, „da die Betrüger immer professioneller vorgehen und mittlerweile Shops erstellen, die nicht so leicht zu erkennen sind“.
Das rät die Polizei:
- Bezahlen Sie nicht mittels Überweisung (Vorauskasse).
- Seriöse Shops bieten auch einen Bezahlservice oder Möglichkeiten mit Käuferschutz an.
- Überprüfen Sie den Namen des Shops über eine Suchmaschine im Internet (kombinieren Sie auch den Namen des Shops mit den Wörtern „Erfahrungen“ oder „Betrug; zum Beispiel „Erfahrungen theplugpoint.de“.
- Der Shop bietet keine Kunden-Hotline (falls doch, anrufen und persönliche Abholung anfragen, auch wenn Sie dies nicht beabsichtigen)
- Überprüfen Sie den Namen des Shops über die Internetadresse http://whois.domaintools.com oder https://www.denic.de. Hier können Sie feststellen, auf welchen Domain-Inhaber der Shop registriert ist. Sind hier Adressen im Ausland angegeben und stimmt der Domain-Inhaber nicht mit dem Inhaber im Impressum überein, sollten Sie skeptisch werden.
- Im oben genannten Fall wurde eine persönliche Adresse in Frankfurt angegeben, die jedoch bei Überprüfung so nicht existent war.
Sollten Sie Opfer geworden sein
„Sofern Sie schon Geld überwiesen haben, müssen Sie umgehend Ihre Bank informieren und versuchen, das Geld zurückzufordern“, betont ein Polizei-Sprecher. „Es ist aber Eile geboten, da erlangte Gelder jederzeit durch die Täter abgehoben werden können.“ Und: „Zeigen Sie den Vorgang umgehend bei einer Polizeidienststelle an und bringen Sie hier Unterlagen wie zum Beispiel eine Kaufbestätigung mit.“