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Der Reichertshofener Gemeinderat will morgen den Weg zu einer möglichen rückwirkenden Preisänderung ebnen. Was das konkret bedeutet, hängt von der Kalkulation des kommunalen Prüfungsverbands ab.

(ty) Der Hoffnungsschimmer vorweg: Es kann theoretisch auch sein, dass die Wassergebühren in Reichertshofen gleich bleiben oder sogar sinken. Noch keine Nachricht gibt es vom kommunalen Prüfungsverband über die Höhe der künftigen Wassergebühren im Markt Reichertshofen. Voraussichtlich erst im kommenden Januar werden diese kalkuliert werden können. Derzeit betragen die Wassergebühren im Markt selbst 95 Cent pro Kubikmeter ohne Mehrwertsteuer. Da es notwendig ist, noch in diesem Jahr eine Änderung der Wassergebühr anzukündigen, um sie später auch rückwirkend zum 1. Januar 2014 verlangen zu können, stimmt der Gemeinderat in der morgigen Sitzung über eine Veröffentlichung im Amtsblatt ab.

Reichertshofens Geschäftsleiter Johann Wojta, der übrigens Bürgermeister von Hettenshausen ist, rechnet damit, dass dann im ersten Quartal kommenden Jahres die neuen Wasserbeiträge bekannt sein werden. Über deren Höhe, die sowohl eine Reduzierung als auch eine Erhöhung gegenüber den jetzt geltenden Gebühren sein können, gibt es nach den Worten von Bürgermeister Michael Franken (JWU) noch "keine Vorstellung", wie er im Gespräch mit unserer Zeitung sagte.

Hintergrund dieses etwas verwirrend scheinenden Procederes: Die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, unter anderem bei der Wasserversorgung kostendeckend zu arbeiten und dafür die entsprechenden Gebühren zu verlangen. Reichertshofens Bürger haben bereits so genannte Verbesserungsbeiträge für den Neubau des Wasserwerkes bezahlt. Nun ist vom kommunalen Prüfungsverband unter anderem noch zu ermitteln, ob diese Beiträge ausgereicht haben oder über die Erhöhung der regulären Gebühren nachgebessert werden muss.

Neben diesem Punkt werden im öffentlichen Teil der Sitzung am morgigen Dienstag, 12. November, im Rathaus ab 18.30 Uhr zum Beispiel die Änderung des Bebauungsplanes "Agelsberg Nord-West", der Erlass einer Innenbereichssatzung für Teilflächen in Gotteshofen, der Erlass einer Gebührensatzung über die Benutzung von Kindertageseinrichtungen und der Antrag des Imkervereins Reichertshofen auf einen Zuschuss behandelt. 


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