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Anerkennung für einen Zeugen, der sich nach einem versuchten Tötungsdelikt um das schwer verletzte Opfer kümmerte – Der Täter wurde zu fünf Jahren und acht Monaten Haft verurteilt.

(ty) Es war Sonntag, der 4. Januar 2015, als gegen 19.45 Uhr ein unbeteiligter Zeuge eine körperliche Auseinandersetzung zwischen zwei Männern auf einem Parkplatz an der Freisinger Landstraße in München beobachtete. Die beiden Beteiligten waren zuvor aus verschiedenen Fahrzeugen gestiegen und hatten zunächst verbal zu streiten begonnen. Plötzlich schlug der spätere Täter, ein 42-jähriger in Deutschland lebender Italiener, auf einen 48-jährigen Landsmann ein und trat dann mehrfach gegen den Kopf des am Boden liegenden Opfers. Der Schläger ließ das Opfer blutüberströmt und schwer verletzt am Tatort zurück. Der 48-Jährige erlitt Gesichtsfrakturen sowie eine Gehirnblutung, die stationär behandelt werden mussten.

 

Der Zeuge, der hinzukam, beleuchtete zunächst den Parkplatz mit den Scheinwerfern seines Pkw und fertigte mit seinem Handy ein Foto von der Situation. Anschließend rief er aus sicherer Entfernung die Polizei und begab sich dann zum Opfer, nachdem sich der Schläger entfernt hatte. Obwohl der Täter erneut zurückkam, blieb der Zeuge bei dem Opfer und leistete bis zum Eintreffen der Rettungskräfte Erste Hilfe. 

Der 42-jährige Italiener konnte noch am selben Abend ermittelt und durch Zivilkräfte der Polizei festgenommen werden. Inzwischen wurde er rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten wegen versuchten Totschlags verurteilt.

 

Da der Zeuge – so heißt es von der Polizei – durch seine Hilfeleistung und die Verständigung des Rettungsdiensts weitere Verletzungen des Opfers verhinderte und gleichzeitig durch sein Verhalten und seine Angaben wesentlich zur zeitnahen Ermittlung und Überführung des Täters beitrug, erhielt er als Anerkennung vom Polizeipräsidium München einen Betrag in Höhe 200 Euro.  

Dieser Fall zeige wieder einmal, betont die Polizei, wie wichtig ein couragiertes Einschreiten sowie Hinweise aus der Bevölkerung im Zusammenhang mit Straftaten seien.


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