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Von Schlangen über Schildkröten und Echsen bis zum Affenschädel: Anlässlich des internationalen Tags der biologischen Vielfalt wurden traurige Daten veröffentlicht.

(ty) Gestern war der internationale Tag der biologischen Vielfalt. Für den Zoll eine wichtige Aufgabe: Zum Schutz von Tieren und Pflanzen überwacht er den internationalen Warenverkehr. Und das ist offenbar auch bitter nötig. Denn allein im vergangenen Jahr  verbuchte der deutsche Zoll bundesweit 915 Aufgriffe mit insgesamt 63 152 geschützten Tieren und Pflanzen sowie Teilen und Erzeugnissen daraus. Rund 5600 Tier- und 30 000 Pflanzenarten, die einem besonderen Schutz unterliegen, sind weiterhin akut vom Aussterben bedroht.

 

Erschreckende Bilder: 24 lebende Landschildkröten, mit Kunststoff umwickelt und mit Klebeband fixiert oder einfach in getragenen Socken versteckt, 15 lebende Echsen in der Kleidung vernäht für ihre weite und qualvolle Reise – keine seltenen Funde für den Zoll an deutschen Flughäfen. Der illegale Handel mit lebenden Schildkröten, Echsen, Schlangen gilt weiterhin als lukratives Geschäft mit außerordentlich hohen Gewinnspannen. Oft ist solch ein Transport unter solchen Bedingungen für die Tiere die letzte Reise. Aber auch verantwortungslose Reisende bringen noch viel zu oft geschützte Tiere, Pflanzen oder meist Produkte daraus aus dem Urlaub mit. 

Nürnberger Zollfahnder haben im März 2016 bei der Durchsuchung eines bäuerlichen Anwesens bei Geltendorf 26 Präparate artengeschützter Greifvögel sichergestellt. Darunter mehrere Bussarde, Turmfalken, Habichte und Waldohreulen, die unter strengem und besonderem Schutz stehen.

"Der deutsche Zoll hat dem Artenschmuggel schon lange den Kampf angesagt. Von unseren vielen Aufgaben ist das eine, die uns bei den Kontrollen an den Flughäfen mit am wichtigsten ist. Sowohl was die Jagd nach organisierten Tätern angeht, als auch die Kontrolle von Reisenden“, betont Zoll-Chef Uwe Schröder. „Also Finger weg von skurrilen Souvenirs oder gar lebenden exotischen Tieren aus fernen Ländern. Das sollte nicht nur eine Frage von Recht und Gesetz sein, sondern auch des persönlichen Gewissens." 

Zu der traurigen Bilanz der vom Zoll im vergangenen Jahr beschlagnahmten geschützten Tiere und Pflanzen beziehungsweise der Erzeugnisse daraus zählen unter anderem: 127 Krokodile oder Alligatoren, 290 Schlangen, mehr als 1,3 Tonnen Elfenbein und 3048 Korallen. 

In den frühen Morgenstunden des 2. März 2016 kontrollierten Zöllner am Flughafen Leipzig ein Paket von den Philippinen. Laut den Frachtpapieren enthielt es ein Lautsprecher-System. In einer Box befanden sich lebende Echsen.

Seit 4. Februar dieses Jahres unterliegen neue Holzarten den artenschutzrechtlichen Bestimmungen. Es handelt sich unter anderem um Palisanderholz (Dalbergia), das sich vor allem zur Fertigung von Musikinstrumenten und für den Möbelbau eignet. Für Musikinstrumente oder andere Waren aus Palisanderholz ist daher mit Beginn der Unterschutzstellung grundsätzlich eine vom Bundesamt für Naturschutz ausgestellte Einfuhr- oder Ausfuhrgenehmigung erforderlich, wenn diese in die Europäische Union eingeführt oder in ein Drittland ausgeführt werden.

Diese Dokumente sind dem Zoll sowohl im Reise-, Fracht- oder Postverkehr vorzulegen. Für Privatpersonen, die mit ihrem Musikinstrument verreisen, gibt es jedoch eine erleichternde Ausnahme. Wenn der Anteil der geschützten Holzarten kleiner als zehn Kilogramm ist, werden keine Dokumente benötigt. 

Eine Auflistung der in den Urlaubsregionen angebotenen geschützten Arten ist abrufbar unter www.artenschutz-online.de. Weitergehende Informationen zum aktuellen Schutzstatus von Tieren und Pflanzen findet man unter www.wisia.de und www.cites.bfn.de.

Ein knapp 650 Gramm schwerer und 23 Zentimeter langer Affenschädel wurde im vergangenen Jahr am Münchner Flughafen im Koffer eines aus Thailand kommenden Mannes entdeckt. 


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