Die täglichen Beobachtungsflüge werden deshalb fortgesetzt. Regierung von Oberbayern bittet nach wie vor um die Beachtung von Warnhinweisen.
(ty) Wegen erhöhter Waldbrand-Gefahr hatte die Regierung von Oberbayern, wie berichtet, für die vergangenen Tage bereits die Luftbeobachtung auch im Kreis Pfaffenhofen angeordnet. Wie heute mitgeteilt wurde, ist diese Maßnahme auch auf den morgigen Samstag ausgedehnt worden. Dies geschieht in Abstimmung mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfaffenhofen, das für ganz Oberbayern zuständig ist. Das Flugzeug startet vom Stützpunkt Eichstätt und erreicht von dort aus gefährdete Wälder in den Landkreisen Pfaffenhofen, Neuburg-Schrobenhausen und Eichstätt. Die Beobachtungsflüge finden einmal täglich statt; geflogen wird jeweils nachmittags.
Aufgrund zunehmender Trockenheit weist der allgemeine Waldbrand-Gefahren-Index für Teile im nördlichen Oberbayern nach wie vor eine hohe Waldbrand-Gefahr aus (Stufe 4). Besonders gefährdet seien Wälder auf leichten sandigen Standorten mit geringem Bewuchs, sonnige Waldlichtungen und Waldränder.
Die Regierung von Oberbayern bittet vor diesem Hintergrund weiterhin dringend darum, folgende Warnhinweise zu beachten. Diese gelten auch für Waldbesitzer, Jäger und alle Personen, die mit Waldarbeiten beschäftigt sind. Im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 Metern davon sollen sie
- kein Feuer oder offenes Licht anzünden oder betreiben,
- keine offene Feuerstätten errichten oder betreiben,
- keine Bodendecken abbrennen und keine Pflanzen oder Pflanzenreste flächenweise absengen,
- keine brennenden oder glimmenden Sachen wegwerfen und nicht rauchen.
Die angeordnete Luftbeobachtung ist eine vorbeugende Maßnahme der Waldbrand-Bekämpfung. Die Regierung von Oberbayern trägt die tatsächlichen Einsatzkosten für Einsätze der Luftbeobachtung im Katastrophenschutz aus Mitteln des Katastrophenschutzfonds. Die Flugbereitschaft Oberbayern der Luftrettungsstaffel Bayern e.V. stellt die ehrenamtlichen Piloten. Die Luftbeobachter sind in der Regel Bedienstete der Katastrophenschutz-Behörden oder Forstbehörden vor Ort. Weitere Infos dazu findet man unter www.lrst-oberbayern.de.