Heute Abend nominiert die Wählergruppe Scheyern den Bürgermeisterkandidaten: Der Vorstand schlägt einen Bewerber vor – und der heißt nicht Albert Müller
Von Tobias Zell
Die politische Ära des derzeit seines Dienstes enthobenen Bürgermeisters Albert Müller von Scheyern scheint zu Ende zu gehen – und zwar unabhängig möglicher strafrechtlicher oder dienstrechtlicher Konsequenzen aus den neuerlichen Spanner-Vorwürfen gegen ihn.
Denn am heutigen Mittwochabend stellt die Wählergruppe Scheyern (WGS), der Müller angehört, nicht nur die Liste für die kommende Gemeinderatswahl im Frühjahr auf, sondern kürt auch ihren Bürgermeisterkandidaten. Und das wird aller Wahrscheinlichkeit nach nicht Albert Müller sein.
Wie der WGS-Vorsitzende und -Fraktionschef Hans-Herbert Mooser am späten Nachmittag gegenüber unserer Zeitung erklärte, will der Vorstand heute Abend den Mitgliedern einen Bürgermeisterkandidaten vorschlagen. Wer das ist, sagte Mooser nicht, verriet aber immerhin Entscheidendes: Um Albert Müller werde es sich nicht handeln. Damit scheint das politische Aus für ihn besiegelt.
Theoretisch ist es freilich möglich, dass Albert Müller heute Abend von einem WSG-Mitglied vorgeschlagen und dann in einer Kampfabstimmung gewählt wird. Angesichts der Vorwürfe gegen ihn, die nach wie vor im Raum stehen, und mit Blick auf die derzeitige vorläufige Dienstenthebung, die die Landesanwaltschaft gegen ihn als Bürgermeister ausgesprochen hat, dürfte das jedoch als äußerst unwahrscheinlich gelten. Die Sitzung beginnt heute Abend um 20 Uhr im Gasthaus Hoiss.
Der Fall Albert Müller war durch die Medien gegangen. Der Bürgermeister der Gemeinde Scheyern soll sich als Spanner betätigt haben. Konkret wird ihm vorgeworfen, in München auf einer Rolltreppe Frauen unter den Rock fotografiert zu haben. Die Aufregung war groß, zumal schon einmal Spanner-Vorwürfe gegen ihn im Raum standen – damals wurden die Ermittlungen eingestellt. Im aktuellen Fall läuft das Verfahren bei der Staatsanwaltschaft München I. Und die Landesanwaltschaft als zuständige Disziplinarbehörde hat den Rathauschef, wie berichtet, bereits vorläufig seines Dienstes enthoben; zudem wurde ein teilweiser Einbehalt seiner Bezüge angeordnet. Müllers Anwältin Regina Rick hat allerdings kürzlich die Einstellung des Verfahrens beantragt. "Heimliches Beobachten erfüllt noch keinen Straftatbestand“, sagte sie und verwies auf „höchstrichterliche Rechtsprechung“.
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