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Im Landkreis liegt das durchschnittliche monatliche Elterngeld für Väter bei 1380 Euro, für Mütter bei 801 Euro. Hier lesen Sie, worauf zu achten ist.

(ty) Insgesamt 515 Väter im Landkreis Pfaffenofen, deren Kind im Jahr 2014 geboren wurde, haben Elterngeld bezogen. Gemessen an der Gesamtzahl der geborenen Kinder liegt deren Anteil bei 44 Prozent (2013: 41,9 Prozent). Somit nutzt mehr als jeder dritte Papa dieses Angebot, um sich um die Betreuung und Erziehung seines Kindes zu kümmern. „Die männlichen Elterngeldbezieher im Landkreis liegen damit über dem bayerischen Schnitt von 41,7 Prozent“, verdeutlicht Markus Neumeier von der Krankenkasse „IKK classic“ in Ingolstadt anhand der aktuellen Elterngeldstatistik des statistischen Bundesamtes. Die durchschnittliche Bezugsdauer lag bei den Vätern bei 2,5 Monaten.

 

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Netto-Einkommen, das der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte. Grundlage der Berechnung sind in der Regel die Lohn- und Gehaltsbescheinigungen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes. Das Elterngeld ersetzt mindestens 65 Prozent des nach der Geburt des Kindes wegfallenden monatlichen Erwerbseinkommens. Es beträgt mindestens 300 Euro bis maximal 1800 Euro. Im Landkreis Pfaffenhofen liegt das durchschnittliche monatliche Elterngeld laut „IKK classic“ bei den Vätern bei 1380 Euro, das der Mütter bei 801 Euro. Übrigens: Den Mindestbetrag von 300 Euro erhalten auch Eltern, die vor der Geburt kein Erwerbseinkommen hatten.

 

Während der Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber eingereicht werden muss, wird das Elterngeld schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt. Jeder Elternteil kann für sich einen Antrag auf Elterngeld stellen. Der Antrag muss nicht sofort nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Rückwirkend werden Zahlungen jedoch nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld bei der Elterngeldstelle eingegangen ist.

Außerdem gilt: „Bei der gesetzlichen Krankenkasse besteht die Mitgliedschaft fort, solange Elterngeld bezogen wird. Aus dem Elterngeld sind keine Beiträge zu leisten. Diese Beitragsfreiheit gilt jedoch nur für das Elterngeld selbst, nicht für mögliche andere Einnahmen“, so Neumeier. Vor Beantragung des Elterngeldes sollten sich Versicherte bei ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung in jedem Fall beraten lassen. 

Weitere Informationen und Beispiele rund um das Thema Elterngeld sowie einen Elterngeldrechner gibt es auf der Internetseite www.familien-wegweiser.de des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.


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