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Diskussion über das mögliche Vorhaben wirft viele Fragen auf. Rund 170 Fragen haben jetzt die Kreise Neuburg-Schrobenhausen und Donau-Ries sowie die Stadt Ingolstadt ans bayerische Umweltministerium geschickt.

(ty) Im Zuge der Diskussion über einen möglichen dritten bayerischen Nationalpark in den Donau‐Auen haben die Landkreise Neuburg‐Schrobenhausen und Donau‐Ries sowie die Stadt Ingolstadt einen gemeinsamen Fragenkatalog zusammengestellt. Er beinhaltet 168 Fragestelllungen, die dem bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz zur Beantwortung übermittelt wurden. 

Die Region ist seit einigen Monaten in einem intensiven Dialog mit dem für die Suche nach einem dritten bayerischen Nationalpark zuständigen bayerischen Umweltministerium. In diesem Kontext fanden bereits mehrere Gesprächsrunden statt, unter anderem eine Kreistags-Sondersitzung und das Verbandsgespräch in Weichering Ende Mai. Die bei diesen Veranstaltungen aufgeworfenen Fragen von Kommunen, verschiedensten Interessenvertretungen, Unternehmen und Bürgern wurden von den drei betroffenen Gebietskörperschaften – Landkreis Donau‐Ries, Landkreis Neuburg‐Schrobenhausen und Stadt Ingolstadt – in einem gemeinsamen Fragenkatalog aufgenommen.

„Wir hoffen, dem Ministerium mit dieser Zusammenstellung die Arbeit in Sachen Bürgerinformation zu erleichtern“, so der Neuburg-Schrobenhausener Landrat Roland Weigert stellvertretend für die drei Gebietskörperschaften im Begleitschreiben an Umweltministerin Ulrike Scharf. Zur besseren Übersicht wurden die Fragen gruppiert und beispielsweise den Nutzerinteressen, kommunalen Fragestellungen oder volkswirtschaftlichen Aspekten zugeordnet. Eine redaktionelle oder inhaltliche Überarbeitung wurde nicht vorgenommen. „Ziel ist es, dem Ministerium ein unverfälschtes Bild davon zu vermitteln, was die Menschen hier vor Ort bewegt“, so Weigert.

Der Katalog beinhaltet den Angaben zufolge die Fragestellungen, die bis zum Tag seiner Versendung aufgeworfen wurden. Trotz seines Umfangs von 168 Einzelfragen sei er nicht als abschließend zu verstehen. Vielmehr sei damit zu rechnen, dass im Laufe der weiteren Gespräche neue Aspekte auftauchen, die es zu berücksichtigen gelte. Neue Fragen werden daher auch weiterhin gesammelt und in den Fragenkatalog eingepflegt. Wer Fragen hat, die in dem Katalog noch nicht enthalten sind, kann diese per E‐Mail an np3‐fragenkatalog@lra‐nd‐sob.de schicken.

Die Fragen lauten zum Beispiel: Müssen Nationalpark-Flächen im Staatseigentum stehen? Ist bei Ausweisung eines Nationalparks mit Einschränkungen oder sogar Verbesserungen für den Donauradweg zu rechnen? Ist die Jagd im Nationalpark noch ausübbar, und wenn nicht: Wer entschädigt dies dann? Gibt es Erfahrungswerte, welche Auswirkungen eine Nationalpark-Kulisse im Hinblick auf die Industrie-/Wirtschaftspolitik der Region hat? Welches Gebiet soll konkret geschützt werden? Ist eine Stechmücken-Bekämpfung im Nationalpark noch möglich? Warum erfüllen die Donau-Auen fachlich die Anforderungen an einen Nationalpark? Welche Kriterien kommen im Rahmen des Auswahlverfahrens zur Anwendung? 

Weitere Fragen: Ist ein "Nebeneinander" von Nationalpark und Flutpolder im Sinne der naturschutzfachlichen Zielsetzung der Initiative möglich/sinnvoll? Welche Einschränkungen bringt der Nationalpark für die bestehende Wirtschaft sowie für bereits geplante Bau- und Infrastruktur-Projekte in seinem Umfeld? Welchen wirtschaftlichen Gewinn und Image-Zuwachs könnte ein Nationalpark einer wirtschaftsstarken Region wie der Region 10 bringen? Unter welchen Bedingungen gibt es Entwicklungsmöglichkeiten für die Firmen im direkten Umfeld des möglichen Nationalparks? Sind eventuell sogar Existenzen einzelner Betriebe bedroht? Welche Rechtsmittel sind gegen die Ausweisung eines Nationalparks möglich beziehungsweise gibt es eine Klagemöglichkeit gegen die Ausweisung eines Nationalparks? 


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