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In Oberstimm stoppten Polizisten einen Radler, weil er während der Fahrt telefonierte. Dem 43-Jährigen blüht jetzt auch noch ein Strafverfahren, weil er total besoffen war.

(ty/zel) Auch für Radfahrer gelten Grenzen, was den Alkohol-Pegel betrifft. Diese Erfahrung musste gestern Vormittag ein 43-Jähriger in Oberstimm machen. Zum Verhängnis wurde ihm dabei, dass er während der Fahrt telefonierte und auf seinem Handy tippte. So geriet er ins Visier der Polizei. Weil das Benützen eines Mobiltelefons während der Fahrt auch für Pedalritter verboten ist, wurde der Mann auf der Immelmannstraße einer Verkehrskontrolle unterzogen. Die hat für ihn nun handfeste Folgen.

Denn dabei stellten die Beamten Alkoholgeruch bei dem Mann fest, weshalb ein Test durchgeführt wurde. Der ergab 1,72 Promille. Die Grenze zur Straftat liegt für Radler allerdings bei 1,6 Promille, darum sieht sich der 43-Jährige jetzt mit einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr konfrontiert. Seine Weiterfahrt wurde von den Gesetzeshütern unterbunden, er musste zur Blutentnahme. Für das Telefonieren während der Fahrt – eine Ordnungswidrigkeit – wird obendrein ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro fällig.


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