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Für den der Sozialversicherung entstandenen Schaden hat er aufzukommen, obendrein wurde er zu 22 400 Euro Geldstrafe verurteilt.

(ty) Ermittlungen des Hauptzollamts Regensburg hatten ergeben, dass ein Gastronom aus dem Raum Schwandorf über einen Zeitraum von mehr als vier Jahren Arbeitnehmer in seinen Betrieben beschäftigte, ohne diese ordnungsgemäß bei den für den Einzug von Sozialabgaben zuständigen Stellen anzumelden.

Die Zollbeamten konnten dem Geschäftsmann nachweisen, dass er es in insgesamt 144 Fällen unterlassen hatte, die auf die Löhne entfallenen Beiträge zu den Sozialversicherungen unter Angabe der tatsächlichen Bruttolöhne fristgerecht und vollständig an die entsprechenden Einzugsstellen abzuführen. 

Dem Firmeninhaber konnten außerdem Schwarz-Lohnzahlungen „in erheblichem Umfang“ zu den gemeldeten Lohnsummen nachgewiesen werden, berichtet der Zoll. Der so für die Sozialversicherungen entstandene Schaden beläuft sich  den Angaben zufolge auf zirka 200 000 Euro.

Das Amtsgericht Regensburg verurteilte den Mann zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 400 Tagessätzen zu je 56 Euro – also 22 400 Euro. Für den entstandenen Schaden hat der Gastronom obendrein aufzukommen.


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