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39-Jährige hatte mehr als drei Promille intus, als sie den Radweg in falscher Richtung befuhr und mit zwei entgegenkommenden Pedalritterinnen zusammenkrachte.

(ty) Gestern gegen 19 Uhr war eine 39-jährige Einheimische mit ihrem Drahtesel auf dem parallel zur Klein-Salvator-Straße verlaufenden Fuß- und Radweg unterwegs, als sie einen Unfall verursachte. Problem Nummer eins: Die Frau befuhr laut Polizei den Radweg in Richtung Münchener Straße, also in falscher Richtung. Problem Nummer zwei: Sie war hackedicht. Zum Crash kam es dann, als der 39-Jährigen zwei Radlerinnen entgegenkamen, die den Radweg in erlaubter Richtung befuhren. Alle drei Pedalritterinnen stürzten und wurden leicht verletzt.

 

Die Beamten der Verkehrspolizei stellten bei der 39-Jährigen, eine erhebliche Alkoholisierung fest. Der Test erbrachte mehr als drei Promille, weshalb die Frau zur Blutentnahme musste. Die Unfallverursacherin erwartet nun nach Angaben der Polizei ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass bei einem Radfahrer mit einer Alkoholisierung ab 0,3 Promille und alkoholbedingten Ausfallerscheinungen bereits ein Vergehens-Tatbestand vorliegt, der mit einer Freiheitsstraße bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet werden kann. Ab 1,6 Promille liegt eine Straftat vor, auch wenn nichts passiert.


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