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Böse Überraschungen im Briefkasten: Die Adressaten sollen 6200 Euro bezahlen oder ins Gefängnis. Die Polizei warnt vor diesen dubiosen Fake-Briefen.

(ty) Mit einer neuen und besonders perfiden Masche versuchen seit mehreren Tagen unbekannte Kriminelle an das Geld ihrer Opfer zu gelangen. Durch gefälschte Haftbefehle sowie der Aufforderung zur Zahlung von 6200 Euro oder dem Antritt einer 620-tägigen Freiheitsstrafe sorgen die betrügerischen Schreiben für Verunsicherung. Zu Vermögensschäden ist es bislang noch nicht gekommen. Die Polizei warnt.

„Es ist für die Geschädigten wohl eine böse Überraschung, wenn sie im Briefkasten ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Berlin vorfinden“, sagt ein Polizei-Sprecher. Bei den aktuell bundesweit verschickten Schriftstücken handle es sich um täuschend echt gefälschte Haftbefehle. Die persönlich Angeschriebenen werden dazu aufgefordert, 6200 Euro zu bezahlen oder eine Freiheitsstrafe von 620 Tagen anzutreten.

Die genauen Hintergründe, insbesondere welche Ziele die Täter mit diesen Briefen verfolgen, sind momentan Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen, die unter anderem auch die Würzburger Polizei führt. Sie machte das dubiose Treiben der mutmaßlichen Betrüger heute öffentlich. „Entgegen der Erwartung finden sich in den Schriftstücken keine Überweisungsdaten und die angegebene Telefonnummer führt zu einem Faxgerät oder Ähnlichem.“ 

Obwohl es noch keinen Vermögensschaden gab, warnt die Polizei vor diesen Schriftstücken. „Denn es ist nicht ausgeschlossen“, heißt es weiter, „dass es sich bei der angegebenen Telefonnummer um eine kostenpflichtige Nummer handelt oder die Daten der Angeschriebenen für nachfolgende Straftaten ausgespäht werden sollen“.

Hier ein Beispiel eines solchen Schreibens:

Sollten Sie ein solches Schreiben erhalten, rät die Polizei:

  • Seien Sie misstrauisch und überprüfen sie zuerst die Telefonnummer. In den bislang bekannt gewordenen Fällen handelte es sich nicht um die Telefonnummer der Staatsanwaltschaft Berlin.
  • Prüfen Sie das Schreiben auf Fehler in der Rechtschreibung oder Grammatik sowie auf unvollständige Sätze. Amtliche Schreiben weisen meist keine derartigen Fehler auf.
  • Rufen Sie nicht die in dem Schreiben angegebene Telefonnummer zurück, sondern recherchieren Sie über das Internet oder die Auskunft die Telefonnummer der anschreibenden Behörde.
  • Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer zuständigen Polizeidienststelle auf und zeigen den Vorfall an.

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