14-Jähriger amputierte sich Teil eines Fingers. Obendrein blüht ihm eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.
(ty) Ein Einhandmesser heißt vermutlich deshalb so, weil es sich – in der Regel per Knopfdruck – mit einer Hand öffnen lässt. Genau diese Eigenschaft wurde dieser Tage einem 14-Jährigen auf tragische Weise zum Verhängnis: Er schnitt sich einen Teil eines Fingerglieds ab. Zu allem Überfluss erwartet den Jugendlichen auch noch eine Anzeige, denn er hätte das Messer nicht bei sich haben dürfen. Das Unglück geschah in Stammham, die Beilngrieser Polizei berichtet heute von dem Fall.
Während der 14-Jährige, der aus Ingolstadt stammt, im Anwesen eines Freundes in Stammham mit dem Einhandmesser „spielte“, stieß er versehentliche gegen einen Sicherungskasten. „Hierdurch klappte das Messer unabsichtlich wieder ein und amputierte dabei ein Stück des vorderen Fingergliedes des 14-Jährigen“, berichtet ein Polizei-Sprecher. Der Jugendliche wurde vom Rettungsdienst in die Universitäts-Klinik nach Regensburg gebracht. „Da aufgrund der erheblichen Verletzungsgefahr das Führen von Einhandmessern in Deutschland verboten ist, erwartet den Jugendlichen nun auch eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz“, meldete die Polizei.