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Innenminister Joachim Herrmann (CSU) und Justizminister Winfried Bausback (CSU) haben heute ein Sieben-Punkte-Programm vorgestellt. Zudem wurden weitere Daten zur jüngsten Entwicklung bekanntgegeben.

(ty) Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) und Justizminister Winfried Bausback (CSU) haben heute ein Sieben-Punkte-Programm zur weiteren Intensivierung der Bekämpfung von Sexualstraftaten im Freistaat vorgestellt. Im Mittelpunkt stehen dabei verstärkte Kontroll-Maßnahmen, engagierte Fahndungs- und Ermittlungsarbeit, mehr Video-Überwachung, zügige Strafverfahren, konsequente Abschiebungen bei ausländischen Straftätern, umfassende Präventions-Maßnahmen und Rechtsänderungen.  

"Bayern ist auch deshalb das mit Abstand sicherste Bundesland, weil wir schnell und konsequent auf aktuelle Kriminalitäts-Entwicklungen reagieren", betonte Herrmann mit Blick auf die vor einigen Tagen veröffentlichte Entwicklung bei der Zahl der Sexualstraftaten im Freistaat. Die Zahl der Vergewaltigungen ist demnach zuletzt massiv gestiegen. Im ersten Halbjahr waren nach Angaben des Innenministeriums in Bayern 685 Taten angezeigt worden. Das bedeutet eine Zunahme um 222 Fälle oder 47,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Auch die Zahl der durch Zuwanderer begangenen Vergewaltigungsdelikte hat  im ersten Halbjahr erheblich zugenommen – um 60 auf 126 Fälle. Das bedeutet ein Plus von 90,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Auch dazu wurden heute nähere Informationen gegeben. 

 

Bayern ist statistisch gesehen mit seiner bundesweit niedrigsten Kriminalitätsbelastung und der zugleich höchsten Aufklärungsquote das sicherste Bundesland. "2016 hatten wir in Bayern im Bereich der Sexualdelikte mit 47 Delikten pro 100 000 Einwohner deutschlandweit die niedrigste Häufigkeitszahl“, so Herrmann. Der bundesweite Schnitt lag im vergangenen Jahr bei 58 Delikten pro 100 000 Einwohner. Auch bei der Aufklärungsquote von Sexualdelikten nahm Bayern im vergangenen Jahr mit 84,4 Prozent einen Spitzenplatz ein, lag 5,4 Prozentpunkte über dem Bundes-Durchschnitt. 

Die vorläufigen Zahlen für das erste Halbjahr 2017 zeigen, dass es in einigen Bereichen der Sexualstraftaten in Bayern zum Teil deutliche Steigerungen gab. So nahm die Zahl der Sexualdelikte von 2942 (im ersten Halbjahr 2016) um 18,5 Prozent auf 3485 zu. Im Bereich der Vergewaltigungen und sexuellen Nötigungen im besonders schweren Fall gab es, wie oben erwähnt, 685 Fälle. Dabei sei aber – so hieß es heute zur Erläuterung – zu beachten, dass zum 10. November vergangenen Jahres das neue Strafrecht zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung in Kraft getreten ist.  

 

Jetzt reiche ein „Nein!“ des Opfers für die Strafbarkeit nach dem reformierten Vergewaltigungs-Paragraphen aus, so Herrmann. Der neue Straftatbestand (Paragraf 177 Strafgesetzbuch) umfasst jetzt sexuellen Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung. Als Reaktion auf die Ereignisse in der Kölner Silvesternacht 2015 wurden zudem der Paragraf 184j (Straftaten aus Gruppen) sowie der neue Straftatbestand nach Paragraf 184i (sexuelle Belästigung) eingeführt. "Spätestens die Silvesternacht in Köln hat deutlich gemacht: Solche sexuell motivierten Übergriffe aus Gruppen müssen angemessen erfasst und geahndet werden. Gut, dass dem jetzt so ist“, so Herrmann. Dazu komme vor allem die gestiegene Sensibilität in der Öffentlichkeit, die auch eine erhöhte Anzeige-Bereitschaft mit sich bringe. 

Ein Deliktsbereich, der die Bürger in ihrem Sicherheitsempfinden „ganz besonders beeinträchtigt“, sind laut Herrmann „die überfallartigen Vergewaltigungen durch Einzeltäter". Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2016 stiegen die Fälle in Bayern von 68 auf 71 leicht an. Während hier den Angaben zufolge im ersten Halbjahr bei den tatverdächtigen Deutschen (25 auf 20) und tatverdächtigen Nichtdeutschen ohne Zuwanderer (elf auf acht) ein leichter Rückgang zu verzeichnen war, stieg die Zahl der tatverdächtigen Zuwanderer von neun auf 17. "Eine Expertengruppe der bayerischen Polizei arbeitet derzeit mit Hochdruck an weiteren Analysen", sagte Herrmann. 

 

"Der Schutz unserer Bürger vor Sexualstraftätern steht an erster Stelle“, versicherte Herrmann. "Die bayerische Justiz leistet hier einen starken Beitrag. Sie handelt. Und zwar präventiv, als steter Antreiber in der Berliner Rechtspolitik, mit konsequenter und zügiger Strafverfolgung in jedem Einzelfall und mit klarer Kante im Justizvollzug“, ergänzte Bausback. „Wir werden dies auch künftig tun. Die Bürger erwarten zu recht von uns, dass wir sie bestmöglich schützen und alles dafür tun, dass die Täter hart und konsequent bestraft werden können."

Im Detail umfasst das vorgestellte Programm zur Bekämpfung von Sexualstraftaten folgende sieben Punkte. 

  • Verstärkte Maßnahmen der Polizei: Dazu gehört laut Herrmann insbesondere eine verstärkte Polizeipräsenz an Brennpunkten und bei öffentlichen Veranstaltungen. Weiterhin werde es konsequente Kontrollen in und im Umfeld von Asylbewerber-Unterkünften geben, auch auf Grundlage des bayerischen Integrationsgesetzes. Bis August hat die Polizei im Freistaat heuer bereits 62 Kontrollen in Asyl-Unterkünften durchgeführt und rund 4800 Personen kontrolliert. 
  • Fahndungs- und Ermittlungsarbeit: Herrmann geht es hier vor allem darum, Sexualstraftäter umgehend festzunehmen und damit auch weitere Straftaten zu verhindern. Die hohen Aufklärungsquoten seien Beleg für die Arbeit der bayerischen Polizei. Das zeigen laut Innenminister aktuell auch die schnelle Festnahme eines 34-jährigen Nigerianers, der im Verdacht steht, am Simssee eine 23-jährige Joggerin überfallartig vergewaltigt zu haben, oder die schnelle Festnahme von drei Afghanen, die dringend verdächtig sind, vergangenes Wochenende eine 16-Jährige im Raum München vergewaltigt zu haben. 

  • Mehr Videoüberwachung: Herrmann kündigte an, die Videoüberwachung vor allem an Kriminalitäts-Brennpunkten im öffentlichen Raum weiter auszubauen: "Unsere Schwerpunkte sind vor allem mehr festinstallierte und mobile Videoüberwachungs-Anlagen der Polizei sowie der weitere Ausbau der Videoüberwachung gerade im öffentlichen Personenverkehr.“ 
  • Präventionsmaßnahmen: Laut Herrmann wird die bayerische Polizei beispielsweise den Kontakt zu den Unterkunfts-Verwaltungen, Helferkreisen und Sicherheitsdiensten von Asyl-Unterkünften noch enger knüpfen. "Dazu gehört insbesondere, die Mitarbeiter vor Ort zu sensibilisieren, wenn dort beispielsweise übermäßig Alkohol konsumiert wird, Verdächtiges passiert oder sich Straftaten anbahnen", so Herrmann. "Dadurch erhoffen wir uns wertvolle Hinweise, damit die Polizei noch schneller reagieren und eingreifen kann, bevor etwas passiert." 
  • Konsequente Abschiebungen: "Wir werden alle rechtlichen Möglichkeiten nutzen, ausländische Sexualstraftäter schnellstmöglich in ihre Herkunftsländer zurückzuschicken", so Herrmann. "Verurteilte und vollziehbar ausreisepflichtige ausländische Straftäter müssen aus der Strafhaft heraus abgeschoben werden." Dies zeige zum Beispiel die letztwöchige Abschiebung zweier Vergewaltiger und eines weiteren Gewaltstraftäters aus der Strafhaft heraus nach Afghanistan. "Wir werden uns darüber hinaus in der kommenden Legislaturperiode für eine weitere Verschärfung des Ausweisungsrechts einsetzen", kündigte er an. 

  • Rechtsänderungen: Ganz besonders wichtig ist Herrmann und Bausback, dass in Zukunft bei jeder erkennungsdienstlichen Behandlung von Straftätern auch eine DNA-Entnahme und -Analyse stattfindet. "Das hilft den Ermittlern, beispielsweise spätere Sexualdelikte schneller aufzuklären und Täter dingfest zu machen", heißt es dazu. "Gleichzeitig müssen wir die DNA-Analysemöglichkeiten von Tatortspuren auf Augen-, Haar- und Hautfarbe, biologisches Alter sowie biogeographische Herkunft ausweiten. Es liegt auf der Hand, dass dies entscheidend dazu beitragen kann, Täter besser aufzuspüren", so Bausback. Auch im Strafrecht bestehe Handlungsbedarf: „Es muss künftig ganz klar im Gesetz stehen: Eine kulturelle oder religiöse Prägung des Täters darf keine Strafmilderung rechtfertigen. Wer also in kultureller oder religiöser Verblendung schwere Straftaten, insbesondere Sexualstraftaten, begeht, darf nicht auf die Nachsicht unserer Rechtsgemeinschaft hoffen", sagte der Justizminister. Außerdem ist es aus Sicht Herrmanns erforderlich, die Möglichkeiten zur Kommunikationsüberwachung bei allen Tatbeständen des reformierten Paragrafen 177 StGB nutzen zu können. Bisher sei zum Beispiel nur bei Vergewaltigungen durch Tätergruppen möglich, Telefone zu überwachen und Funkzellendaten zu erheben, um zu überprüfen, ob sich Tatverdächtige in Tatortnähe aufgehalten haben. 
  • Konsequente und zügige Strafverfolgung:  "Die konsequente Verfolgung und Ahndung von Straftaten – und ganz besonders auch der Sexualstraftaten – gehört zum Markenkern unseres Rechtsstaats. Hier gehen unsere Staatsanwälte schon immer mit aller Konsequenz vor“, so Bausback. „Die bayerische Justiz greift durch und wird dies auch in Zukunft tun!" Das bedeute vor allem auch, dass die bayerischen Staatsanwaltschaften weiterhin bei einem dringenden Tatverdacht für eine Vergewaltigung oder eine andere gravierende Sexualstraftat konsequent Untersuchungshaft beantragten. Diese werde von den Gerichten auch regelmäßig angeordnet. Durch beschleunigte Anklagen sorgten die bayerischen Staatsanwaltschaften zudem dafür, dass die Täter zügig und hart bestraft werden können. 


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