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Haltestellen auch im Kreis Pfaffenhofen. Freisinger Kreisbehörde bittet Bevölkerung um Mithilfe bei den Ermittlungen.

(ax) Obwohl das Landratsamt und die Polizei illegale Verkaufsveranstaltungen im Kreis Freising bereits seit Jahren erfolgreich zurückdrängen, erhalten zur Weihnachtszeit immer noch Landkreisbürger fingierte Geschenkversprechungen. Damit sollen sie zu Verkaufsveranstaltungen gelockt werden, um ihnen dort nach stundenlangen Präsentationen Unsummen für nutz- und wirkungslose Waren abzugaunern. Heute wird von einem aktuellen Fall berichtet und vor diesem Hintergrund gewarnt.

 

Nach Angaben aus dem Landratsamt wandte sich ein aufmerksamer Landkreisbürger mit einem Einladungsschreiben der "H.P.W. INTERNATIONAL CV" mit Postfachadresse im niedersächsischen Börger an die Polizei, die das Schreiben sofort an das Gewerbeamt des Landratsamts weiterleitete. Darin werde zu einer angeblichen "Weihnachtsfeier im Lebkuchen Fabrik-Werksshop Ingolstadt“ am 4. Dezember 2017 eingeladen. Abfahrt solle an verschiedenen Haltestellen in den Landkreisen Freising und Pfaffenhofen sein. Versprochen werde den Teilnehmern unter anderem "Losglück mit 300 Euro Weihnachtsgeld", ein "exclusives Parfum für die Dame und den Herrn" oder ein "Lebkuchen-Weihnachtsgebäck-Sortiment für jeden gratis".

"Die Behörden warnen deutschlandweit schon lange vor der Teilnahme an diesen sogenannten Kaffeefahrten, deren Hintermänner sich hinter Postfach-Adressen verstecken, um sich der Verfolgung durch die Behörden oder zivilrechtlichen Forderungen ihrer Opfer zu entziehen", so ein Sprecher des Freisinger Landratsamts. Das in dem Einladungsschreiben genannte Postfach in Börger sei bereits in Zusammenhang mit illegalen Verkaufsveranstaltungen bekannt geworden. In Börger gebe es das Unternehmen "H.P.W. INTERNATIONAL CV" nicht.

Auf der Internetpräsenz der Aufsichts- und Kreisordnungsbehörden des Lahn-Dill-Kreises werde dazu ausgeführt, die im Schreiben verwendete Postfach-Adresse werde seit 2012 für Abzocke an älteren Menschen missbraucht. Insbesondere würden auf den Verkaufsveranstaltungen der "H.P.W." Nahrungsergänzungsmittel mit angeblich heilenden Wirkungen zu weit überteuerten Preisen verkauft. Auch in anderen einschlägigen Verbraucherschutz-Foren werde vor solchen Werbeschreiben und die sich dahinter verbergenden Verkaufsveranstaltungen gewarnt. "Derartige Fahrten führen nahezu nie in das angegebene Zielgebiet." 

Anlässlich eines Verbraucherforums im bayerischen Landtag Anfang November 2011 erteilte der damalige Generalstaatsanwalt Dr. Christoph Strötz den Veranstaltern solcher Kaffeefahrt-Abzocken die klare Ansage, dass sie in Bayern nicht willkommen seien – Polizei, Justiz und Behörden würden wachsam sein. Ingo Schwarz, Leiter des Gewerbeamts Freising, erinnert die Hintermänner solcher illegalen Veranstaltungen und ihre Helfer daran, dass diese Aussage insbesondere für den Landkreis Freising nach wie vor Bestand habe.

"Auch wenn der Landkreis Freising seit Ende 2011 als 'kaffeefahrtenfrei' gilt, wird die Szene weiter beobachtet", sagt er. "In allen gemeldeten Verdachtsfällen wird ermittelt, dabei festgestellte Verstöße mit allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auch im Ausland verfolgt und geahndet."

Dabei ist das Landratsamt Freising auf die Hilfe der Bevölkerung angewiesen. Empfänger eines solchen Schreibens, die sich bereits zu der angeblichen "Lebkuchenfahrt" mit Gewinnübergabe am 4. Dezember 2017 oder einen anderen Tag angemeldet haben, sollen sich bei der Kreisbehörde melden. Hinweise zu den Zustiegs-Haltestellen oder Veranstaltungsorten können dem Landratsamt telefonisch unter (0 81 61) 6 00-349 beziehungsweise -348 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mitgeteilt werden.


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