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Hier lesen Sie, welche Gemeinden und Ortsteile betroffen sind und was es zu beachten gilt.

(ty) Das Gesundheitsamt Freising hat am gestrigen Abend ein Abkoch-Gebot für alle Abnehmer des Trinkwassers im Bereich der Wasserversorgung der "Baumgartner Gruppe" ausgesprochen. "Die Befunde einer Trinkwasseruntersuchung ergaben eine Grenzwertüberschreitung", heißt es in einer Mitteilung auf der Homepage des Landkreises. Aufgrund einer möglichen Belastung des Trinkwassers mit Keimen, die Durchfälle und andere Erkrankungen hervorrufen könnten, haben das Gesundheitsamt und der Wasserzweckverband das Abkoch-Gebot angeordnet. Auch ein Info-Telefon wurde eingerichtet.

Das Wasser, das aus den Anlagen des Wasserzweckverbands Baumgartner Gruppe entnommen wird, darf den Angaben zufolge ab sofort zum unmittelbaren Genuss (Trinkwasser), zur Zubereitung von Speisen und Getränken (Säfte, Säuglingsnahrung, Speiseeis, Eiswürfel etc.) oder bei der Behandlung von Lebensmitteln (zum Beispiel Waschen von Salat und Gemüse) nur in abgekochtem Zustand verwendet werden (bis es sprudelt).

Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, wie zum Beispiel Ess- und Trinkgeschirr können in Geschirrspül-Automaten bei einer Temperatur von 60 Grad oder darüber gereinigt werden, heißt es weiter. Sofern keine entsprechende Reinigung möglich sei, müsse ab sofort ebenfalls abgekochtes Wasser verwendet werden. Auf eine vollständige Trocknung nach der Reinigung sei zu achten. 

Betroffen im Landkreis Freising sind nach Mitteilung des Wasserzweckverbands die Gebiete im Bereich des öffentlichen Trinkwasser-Versorgungsnetzes in folgenden Gemeinden beziehungsweise deren Ortsteilen:

  • Für die Stadt Moosburg/Isar nur die Ortsteile Niederambach, Oberambach, Kirchamper, Feldkirchen, Pillhofen und Murr.
  • Für den Markt Au/Hallertau nur die Ortsteile Reichertshausen, Dobl, Sindorf, Mösbuch, Holzmair, Sillertshausen und Willertshausen
  • Für den Markt Nandlstadt der gesamte Marktgemeindebereich Nandlstadt und die Ortsteile Baumgarten, Andorf, Kronwinkl, Reith, Zeilhof, Schatz, Hadersdorf, Altfalterbach, Schwaig, Kollersdorf, Tölzkirchen, Gründl, Kitzberg, Figlsdorf, Wadensdorf, Aiglsdorf, Höll, Meilendorf, Brudersdorf, Weihersdorf, Kleinwolfersdorf, Riedhof, Kleingründling, Zulehen, Faistenberg, Bauernried, Großgründling, Oberholzhäuseln, Unterholzhäuseln, Riedglas, An der Forstleiten, Thalsepp und Kollerhölzl.

  • Für die Gemeinde Attenkirchen der gesamte Gemeindebereich Attenkirchen und die Ortsteile Gfeichtet, Pfettrach, Brandloh, Aign, Roggendorf, Aignrüpel, Staudhausen, Gütlsdorf, Pischlsdorf, Berging, Rannertshausen, Hettenkirchen, Wimpasing, Kronsdorf, Götzendorf, Thalham, Haarland, Hohenmorgen, Gallersberg, Gehausen und Eisenthal. 
  • Für die Gemeinde Haag/Amper der gesamte Gemeindebereich Haag/Amper und die Ortsteile Weihrinnen, Sollern, Plörnbach, Holzhäusl, Wörlhof, Hausmehring, Obermarchenbach, Mittermarchenbach, Untermarchenbach, Seeberg, Inkofen und Wälschbuch. 
  • Für die Gemeinde Mauern nur die Ortsteile Mönchsberg, Wölflmühle, Kleidorf, Thal, Gandorf, Scheckenhofen, Kronwinkl, Hörgersdorf und Schwarzberg. 

  • Für die Gemeinde Wang nur die Ortsteile Inzkofen, Sixthaselbach, Bergen, Burgschlag, Grub, Schöneck, Holzdobl, Weghausen, Einhausen, Dornhaselbach, Schweinersdorf, Hagsdorf, Schlag und Scheckenhofen.
  • Für die Gemeinde Wolfersdorf nur die Ortsteile Berghaselbach, Thonhausen, Kastenhofen, Sörzen, Kaltenberg, Seel, Badendorf und Alsdorf.
  • Für die Gemeinde Zolling nur die Ortsteile Oberappersdorf, Unterappersdorf, Gerlhausen, Harland, Walkertshausen, Osterimbach, Ölpersberg und Haidhof.

Wie es weiter heißt, wird dem Trinkwasser vorübergehend Chlor zur Desinfektion im zulässigen Rahmen der Trinkwasser-Verordnung zugegeben. Betroffene Bürger werden gebeten, auch Nachbarn zu informieren, die den Warnhinweis eventuell nicht mitbekommen. Weitere Infos gibt es beim Wasserzweckverband Baumgartner Gruppe unter der Telefonnummer (0 81 68) 15 02 sowie unter www.wzv-baumgartner-gruppe.de


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