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Landratsamt erteilt Genehmigung für Anlagen in Hohenwart – nach über einen Jahr Bearbeitungszeit und mit zahlreichen Nebenbestimmungen

(ty) Das Landratsamt Pfaffenhofen hat jetzt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windkraftanlagen in der Gemeinde Hohenwart erteilt – nach weit über einem Jahr Bearbeitungszeit und zahlreichen Auflagen und Bestimmungen.

Wie Alexandra Schönauer, die zuständige Abteilungsleiterin in der Kreisbehörde, mitteilt, ist die Genehmigung mit zahlreichen Nebenbestimmungen versehen, insbesondere zum Umwelt- und Naturschutz, Baurecht, Luftrecht, zu Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik sowie zur Wasserwirtschaft. Die verhältnismäßig lange Bearbeitungsdauer von deutlich über einem Jahr beruhte nach Angaben des Landratsamts auf umfangreichen natur- und artenschutzrechtlichen Untersuchungen, die im Vorfeld der Genehmigung durchzuführen waren. Ferner war aufgrund von luftfahrtrechtlichen Vorgaben eine Tektur der Antragsunterlagen erforderlich.

Das Vorhaben sei „sehr genau vorbereitet und geplant“ worden, so die Abteilungsleiterin. Durch die Genehmigungsanforderungen werde sichergestellt, „dass im Einwirkungsbereich der Windräder schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit, insbesondere für die Nachbarschaft, nicht hervorgerufen werden“. Alexandra Schönauer sagt: „Das Vorhaben erfüllt sämtliche Genehmigungsvoraussetzungen.“

Ungeachtet der derzeit tobenden politischen Diskussion über die Abstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung, bestand nach aktueller Rechtslage ein gesetzlicher Anspruch des Antragstellers auf Erteilung der Genehmigung, heißt es aus dem Landratsamt weiter. Insbesondere hätten alle bisherigen Erörterungen zur Regelung von Mindestabständen noch zu keiner Gesetzesänderung geführt. „Das Landratsamt hatte daher wegen der bestehenden Rechtsvorschriften die Genehmigung zu erteilen.“

Zudem wird aus der Kreisbehörde erklärt: „Das Vorhaben entspricht den Grundzügen der landkreisweiten Ausweisung von Konzentrationsflächen für die Windkraft.“

Aufgrund eines entsprechenden Antrags des Bauherrern werde der gesamte Genehmigungsbescheid mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung von 3. bis 16. Dezember im Landratsamt (Zimmer 181) zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt, teilt das Landratsamt abschließend mit.


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