Familien im Kreis Pfaffenhofen, die Mehrweg-Windeln benutzen, erhalten künftig einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 145 Euro.
(zel) Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP) unterstützt bislang bereits Familien mit Kleinkindern im Alter von bis zu zwei Jahren durch die einmalige kostenlose Ausgabe von 48 Windelsäcken. Nicht alle Familien nutzen allerdings dieses Angebot, da manche aus wirtschaftlichen oder ökologischen Gründen Stoff- beziehungsweise Mehrweg-Windeln verwenden oder auf entsprechende Windel-Dienste zurückgreifen. AUL-Kreisrätin Claudia Jung hatte vor diesem Hintergrund im Zuge der Gleichbehandlung angeregt, die Verwendung von Mehrweg-Windeln ebenfalls zu bezuschussen – und zwar in gleichem Umfang.
Der Kreistag hatte sich deshalb heute Vormittag bei seiner Sitzung in Manching – die letzte Zusammenkunft in diesem Jahr – mit diesem Thema zu befassen. Anton Gänger, der Vize-Chef des Abfallwirtschaftsbetriebs, rechnete dem Gremium vor, dass die Gratis-Ausgabe von 48 Windelsäcken für die jeweiligen Familien einer Ersparnis in Höhe von 146,40 Euro entspricht. Das ergibt sich aus den Kosten für die Säcke beziehungsweise die Müllabfuhr sowie aus den Kosten für die Entsorgung in der Müllverbrennungs-Anlage Ingolstadt (MVA).
In der Vorlage zur Sitzung wurde auf Artikel 24 des bayerischen Abfallwirtschafts-Gesetzes (BayAbfG) verwiesen. Demnach soll der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel private Maßnahmen zur Abfall-Verwertung unterstützen. Und wie unter Berufung auf den bayerischen kommunalen Prüfungsverband (BKPV) erläutert wird, fallen Mehrweg-Windeln eben unter diese Fördermaßnahmen und können auch bei der Gebühren-Berechnung als ansatzfähige Kosten berücksichtigt werden.
Mehrweg-Windeln seien „eine klassische Maßnahme der Abfall-Vermeidung“, sagte Gänger. Der Kreistag beschloss letztlich einhellig, dass künftig bei der Verwendung von Stoff- beziehungsweise Mehrzweck-Windeln ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 145 Euro gewährt wird. Das gilt ab dem kommenden Jahr. Nach den Worten von Gänger soll diese Finanzspritze auf Antrag der jeweiligen Familien hin, also nicht automatisch, fließen. Bedingungen seien dabei ein Erstwohnsitz im Landkreis Pfaffenhofen sowie ein Nachweis über den Kauf von Mehrzweck-Windeln beziehungsweise über die Nutzung eines Windel-Dienstes.