Die Folge sind Zahlungen an den Verband. Für vier Clubs ist überhaupt kein Unparteiischer gemeldet. Obmann Wolfgang Inderwies rührt die Werbetrommel für den nächsten Schiri-Neulings-Kurs.
(ty) Alljährlich haben die Schiedsrichter-Gruppen festzustellen, wie viele ihrer aktiven Fußball-Unparteiischen als „anrechenbar“ gewertet werden können. Bei Unterschreiten des Solls, das sich nach der Anzahl der gemeldeten Teams und der Spielklasse der höchsten Herren-Mannschaft richtet, ist an den bayerischen Fußball-Verband (BFV) ein spürbarer „Kostenersatz“ zu entrichten.
Von den über 30 Vereinen im Einzugsgebiet der Schiedsrichter-Gruppe Pfaffenhofen erfüllen derzeit nur sieben dieses Soll – für vier Vereine sei überhaupt kein aktiver Schiedsrichter gemeldet. Diese Daten gibt der Pfaffenhofens Schiedsrichter-Obmann Wolfgang Inderwies bekannt und appelliert in diesem Zusammenhang an alle Fußballvereine, Teilnehmer zum nächsten Schiri-Neulingskurs zu melden, der am 13. März beginnt.
Als anrechenbar zählt laut Inderwies ein aktiver Schiedsrichter gemäß Paragraf 61 der BFV-Spielordnung, wenn er in einem Jahr mindestens 15 Spiele geleitet und fünf Monats-Versammlungen besucht oder ein Funktionärsamt übernommen hat. Alle am Verbands-Spielbetrieb teilnehmenden Vereine müssten für jede ihrer gemeldeten Herren-, Frauen-, A- und B- Juniorenteams einen aktiven Schiedsrichter stellen. Für Frauen-Teams sollte möglichst eine aktive Schiedsrichterin gemeldet werden. Und auch Junioren-Förder-Gemeinschaften müssten mindestens einen aktiven Schiedsrichter melden.
„Das Schiedsrichter-Soll für einen durchschnittlich großen Verein mit Erster Herren-Mannschaft, Reserve und einem A- oder B-Junioren-Team beträgt also drei Schiedsrichter“, veranschaulicht Inderwies. Würde ein solcher Verein gar keinen Unparteiischen stellen – wie es eben bei vier Clubs der Fall ist –, dann erhebe der BFV einen jährlichen Kostenersatz von 169,50 Euro, der sich nach drei Jahren um 50 Prozent erhöhe und nach fünf Jahren sogar verdopple.
Ein Bezirksligist in der entsprechenden Situation müsse bereits fast das Doppelte entrichten. „Wir haben Vereine, die inzwischen jährliche Bußgelder im deutlich dreistelligen Bereich abführen“, so Schiedsrichter-Obmann Wolfgang Inderwies. „Umso weniger verständlich ist es, dass wir Schiedsrichter ständig mit Nachwuchs-Sorgen zu kämpfen haben und obendrein oft bei solchen Vereinen die Kritik an den Unparteiischen am größten ist.“
Natürlich sei es schwierig, geeignete Sportkameraden für das Amt des Unparteiischen zu motivieren, räumt Inderwies ein. Letztlich hänge dies aber stark davon ab, ob auch Schiedsrichter in offiziellen Vereinsfunktionen vertreten seien und ob das Thema intern entsprechend priorisiert werde, weiß Inderwies, der selbst Vorsitzender des Ball-Club Uttenhofen ist: „Von unseren acht aktiven Schiedsrichtern sind sieben anrechenbar, vergangenes Jahr haben wir insgesamt 178 Einsätze absolviert.“
Die zweite Schiedsrichter-Hochburg im Einzugsgebiet der Schiedsrichter-Gruppe Pfaffenhofen sei der FC Geisenfeld: Hier seien alle fünf aktiven Schiedsrichtern anrechenbar, in Summe haben die Geisenfelder Referees sagenhafte 223 Einsätze abgeleistet. Auch der SV Fahlenbach liege mit vier anrechenbaren Referees noch beruhigend im Soll – bei allen weiteren Vereinen wird nach den Worten von Inderwies das Schiedsrichter-Soll nur knapp erreicht oder eben verfehlt.
Die Schiedsrichter-Gruppe Pfaffenhofen bittet vor diesem Hintergrund alle Vereine eindringlich, in der Winterpause noch kräftig Werbung für den nächsten Schiedsrichter-Neulingskurs zu machen: Dieser startet am Dienstag, 13. März, um 18 Uhr in der Hütte am BCU-Sportplatz. Die weiteren Ausbildungstermine werden mit den Teilnehmern dann an diesem Abend individuell vereinbart – maximal seien das sechs Abende oder „im Block“ auch halbe und ganze Tage.
Nach einer Theorie- und Fitness-Prüfung (1000-Meter-Lauf) dürfen die Neulinge loslegen, in den ersten Spielen werden sie dabei von erfahrenen Schiedsrichtern betreut. Zum Einstieg erhält jeder Schiedsrichter-Neuling eine komplette Schiri-Erstausstattung (Ausrüstung mit Trikot, Hosen und Stutzen im Gesamtwert von zirka 150 Euro). Die Spielleitungen selbst werden mit Aufwands-Entschädigungen zwischen zwölf und 20 Euro pro Partie zuzüglich Fahrtspesen (0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer) vergütet.
Voraussetzungen sind ein Mindestalter von 14 Jahren (männlich wie weiblich), eine Mitgliedschaft in einem Verein und eben die Einsatzbereitschaft zu 15 Spielen pro Saison. „Das Ehrenamt des Fußball-Schiedsrichters kann gerade für jüngere Sportkameraden auch eine sichtbare Aufbesserung des Taschengelds sein“, sagt Inderwies. Rückfragen und Anmeldungen nimmt der Obmann per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! jederzeit entgegen, bei ihm sind auch Werbeflyer und Plakate erhältlich.