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Die Regierung von Oberbayern hat einen so genannten Planfeststellungs-Beschluss erlassen.

(ty/zel) Auf dem Weg zur lang ersehnten Verlegung der B 300 zwecks Umfahrung des Hohenwarter Ortsteils Weichenried ist ein wichtiges Etappenziel erreicht: Die Regierung von Oberbayern hat grünes Licht für das Projekt gegeben. Wann allerdings mit den Bauarbeiten begonnen werden kann, das ist noch unklar. Beim Staatlichen Bauamt Ingolstadt wagte man heute auf Anfrage unserer Zeitung keine offizielle Prognose. Bürgermeister Manfred Russer (CSU) hofft indes, dass in zwei Jahren die Bagger anrollen.

Wie heute per Pressemitteilung bekanntgegeben worden ist, hat die Regierung von Oberbayern am 19. Dezember einen so genannten Planfeststellungs-Beschluss erlassen, der den Bau einer Ortsumfahrung für Weichenried mit einer Gesamtlänge von 4,3 Kilometern ermöglicht. „Im Bereich der Ortschaft wird die Bundesstraße B 300 verlegt und zweistreifig gebaut, Weichenried wird über eine neu gestaltete Anschlussstelle angebunden“, heißt es zu dem Vorhaben. „Die vor und hinter Weichenried gelegenen Streckenabschnitte der B 300 werden dreistreifig ausgebaut.“ 

Die B 300 verbindet die Autobahn A8 (Anschlussstelle Dasing) mit der A9 (Anschlussstelle Langenbruck) und zeichnet sich durch ein hohes Aufkommen von Schwerlast-Verkehr aus. Ziel der nun anvisierten Maßnahme ist die Entlastung großer Teile der Ortschaft Weichenried vom Durchgangs-Verkehr sowie ein besserer Schutz vor Verkehrslärm. Gleichzeitig soll der Ausbau der B 300 Überholmöglichkeiten schaffen und somit die Verkehrssicherheit erhöhen.

 

Auf dieser Karte ist (rot markiert) die geplante Streckenführung eingezeichnet (Quelle: Staatliches Bauamt Ingolstadt).

Die Regierung von Oberbayern als Planfeststellungs-Behörde hat nach eigenen Angaben in dem Verfahren die Stellungnahmen von mehr als 20 Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und anerkannten Vereinen geprüft und soweit wie möglich berücksichtigt. Im Lauf des Planfeststellungs-Verfahrens habe das Staatliche Bauamt Ingolstadt die Planung der Straße angepasst, um den Anforderungen des Naturschutzrechts zu entsprechen – insbesondere dem Schutz des angrenzenden FFH-Gebiets der Paar mit ihren Auen. 

Der Planfeststellungs-Beschluss hat laut Mitteilung der Regierung von Oberbayern „Konzentrationswirkung“. Das bedeutet: „Er umfasst und ersetzt alle nach anderen Rechtsvorschriften notwendigen öffentlich-rechtlichen Einzel-Genehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse und Zustimmungen für das Vorhaben.“ Dies vereinfache das umfangreiche Verwaltungsverfahren für den Antragsteller sowie für die Beteiligten und macht es transparenter. Ein solcher Planfeststellungs-Beschluss werde bestandskräftig, wenn keine Klagen innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist erhoben wurden.

Nach vorheriger Bekanntmachung zu Zeitraum und Ort liegt der nun erlassene Planfeststellungs-Beschluss mitsamt den festgestellten Planunterlagen im Markt Hohenwart sowie bei der Verwaltungsgemeinschaft Reichertshofen zwei Wochen lang zur Einsicht aus, teilte die Regierung von Oberbayern mit. Der Beschluss werde zudem unter www.regierung.oberbayern.bayern.de abrufbar sein. 

Hohenwarts Bürgermeister Manfred Russer (CSU) bezeichnete den nun erlassenen Planfeststellungs-Beschluss als Lichtblick. „Nach langer, langer Zeit der Vorbereitung scheint nun Bewegung in die Angelegenheit zu kommen“, kommentierte er gegenüber unserer Zeitung. Er zeigte sich optimistisch, dass die Ortsumfahrung von Weichenried nun im Sinne der Entlastung der betroffenen Bürger bald umgesetzt werden könne. Sehr positiv sei in diesem Zusammenhang auch, dass die Maßnahme im Bundesverkehrswegeplan enthalten sei.

 

Russer hofft, dass gegen den Planfeststellungs-Beschluss keine Klagen erhoben werden und dass – wenn auch sonst alles gut läuft – mit dem Straßenbau-Projekt im Jahr 2020 begonnen werden kann. Beim Staatlichen Bauamt Ingolstadt gibt man sich diesbezüglich betont zurückhaltend. Man könne dazu momentan noch keine seriöse Auskunft geben, hieß es auf Anfrage unserer Zeitung. Unter anderem wird auf den zum Teil noch ausstehenden, aber nötigen Grunderwerb verwiesen. 


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