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In der Faschingszeit sind die Gesetzeshüter besonders präsent, um Verkehrsteilnehmer zu stoppen, die unter Alkohol- oder Drogen-Einfluss am Steuer sitzen. 

(ty) "Nicht selten kommt es in der Faschingszeit zu einer Häufung von Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss", weiß man beim Polizeipräsidium Oberbayern-Nord, das in Ingolstadt angesiedelt ist. In ihrem Zuständigkeitsbereich mussten die Beamten während der närrischen Tagen des vergangenen Jahres insgesamt 34 Verkehrsunfälle aufnehmen, bei denen Alkohol im Spiel war – außerdem krachte es einmal unter Drogeneinfluss. Allein bei diesen Unfällen wurden zwölf Menschen verletzt. Insgesamt 151 Verkehrsteilnehmer saßen unter Alkoholeinfluss am Steuer und mussten sich einer Blutentnahme unterziehen. 33 Mal konnte eine Alkohol-Tour noch vor dem Start verhindert werden. Dieser Rückblick verdeutlicht aus Sicht der Gesetzeshüter, welches Gefahrenpotenzial Alkohol im Straßenverkehr birgt, und unterstreicht die Notwendigkeit von verstärkten Kontrollen auch in der aktuellen Faschingssaison.



"Alkohol beziehungsweise Drogen verändern die Informationsübertragung zwischen den Nervenzellen", erklärt ein Polizei-Sprecher. "Entfernungen werden dadurch falsch eingeschätzt, die Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit lässt nach." Sich in einem solchem Rauschzustand ans Steuer zu setzen, sei sehr gefährlich und führe oft zu schweren Verkehrsunfällen mit Toten und Verletzten. "Diese können nicht nur Menschenleben kosten, sondern haben vielfaches Leid, auch für das soziale Umfeld, zur Folge." Die Dienststellen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Oberbayern-Nord kündigen jedenfalls an, dass sie ab heute und bis 14. Februar verstärkt Verkehrskontrollen durchführen werden.



Empfindliche Strafen erwarten Fahrzeug-Lenker, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss erwischt werden. Bereits ab 0,5 Promille Alkohol oder einem nachweisbaren Drogenkonsum sieht der Katalog eine Geldbuße von wenigstens 500 Euro, zwei Punkte in der Verkehrssünderkartei und mindestens ein Monat Fahrverbot vor. Noch teurer wird es, wenn man sich wegen einer Straftat vor Gericht verantworten muss. Dies ist der Fall, wenn jemand alkoholisiert ein Kraftfahrzeug mit mehr als 0,3 Promille oder unter Drogeneinfluss steuert und dabei einen Unfall baut. Ab einem Wert von 1,1 Promille – der so genannten absoluten Fahruntauglichkeit – liegt in jedem Fall eine Straftat vor (selbst, wenn kein Unfall passiert); das zieht neben einer Geldstrafe auch regelmäßig einen längeren Führerschein-Entzug nach sich.



Damit die närrischen Tage keine unliebsamen Folgen haben, rät die Polizei:

  • Feiern Sie die „fünfte Jahreszeit“ – aber ohne Alkohol und Drogen am Steuer!
  • Wenn Sie Alkohol trinken, klären Sie vorab, wie Sie wieder sicher nach Hause kommen, ohne selbst fahren zu müssen!
  • Greifen Sie nach Alkoholgenuss auf öffentliche Verkehrsmittel und Taxen zurück. Auch wenn die Beförderungskosten auf den ersten Blick teuer erscheinen, ist es allemal billiger, als der Verlust des Führerscheins!
  • Steigen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit nicht in ein Auto, wenn Sie das Gefühl haben, dass der Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht!
  • Restalkohol kann am nächsten Morgen ein Problem sein! Reichlich Alkoholgenuss am Vortag kann bedeuten, dass Sie noch am nächsten Morgen nicht fahrtauglich sind!

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