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Die Jahresmeldung zur Sozialversicherung sollte man unbedingt prüfen sowie Fehler umgehend berichtigen lassen.

(ty) Bis Ende April sollten Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern die Jahresmeldung zur Sozialversicherung für 2017 erhalten haben. Darauf weist jetzt das Pfaffenhofener Landratsamt hin. Diese Jahresmeldung enthält Angaben über die Dauer der Beschäftigung und die Höhe des Brutto-Arbeitsverdienstes. Die Regionalträger der deutschen Rentenversicherung in Bayern empfehlen, alle Angaben in der Jahresmeldung sorgfältig zu überprüfen und diese außerdem gut aufzubewahren.

„Wer Fehler bei Name, Geburtsdatum, Anschrift, Versicherungsnummer, Dauer der Beschäftigung oder Brutto-Verdienst auf der Jahresmeldung entdeckt, sollte sich umgehend mit seinem Arbeitgeber oder seiner Krankenkasse in Verbindung setzen und die Meldung berichtigen lassen“, betont Lorenz Lochhuber, der Leiter des Sachgebiets „Besondere Soziale Angelegenheiten“ am Pfaffenhofener Landratsamt. Fehlerhafte Angaben könnten bei der Berechnung der späteren Rente die Bearbeitung erschweren und im Ernstfall sogar bares Geld kosten.

Weitere Informationen gibt es in allen Auskunfts- und Beratungsstellen der deutschen Rentenversicherung und am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 48088.


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