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Pro Blaumach-Tag werden bis zu 30 Euro fällig. Besonders ins Geld geht es bei "Wiederholungs-Tätern".

Von Tobias Zell

Schulschwänzen im Kreis Pfaffenhofen kann so richtig teuer werden! Nicht nur, weil man einiges verpasst, sondern weil unentschuldigtes Fehlen mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Wie berichtet, hat die Kommunalaufsicht am hiesigen Landratsamt im vergangenen Jahr 130 Bußgeld-Bescheide wegen Schulversäumnissen erlassen – insgesamt wurden dabei Bußgelder in Höhe von rund 15 000 Euro fällig. Aber wann und wie wird Blaumachen geahndet? Wir haben nachgefragt. Und eines gleich vorab: Pro Blaumach-Tag drohen bis zu 30 Euro Strafe.

 

Wie eine Sprecherin der Pfaffenhofener Kreisbehörde gegenüber unserer Zeitung erklärt, wird das Landratsamt von der jeweiligen Schule ab dem dritten Tag des unentschuldigten Fehlens eines Schülers informiert. Dann erfolge eine Anhörung: Der Schüler oder dessen Eltern könnten dann darlegen, aus welchem triftigen Grund unentschuldigt gefehlt wurde – zum Beispiel könne auch noch nachträglich ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Wenn allerdings kein triftiger Grund für das unentschuldigte Fernbleiben vom Unterricht vorliege, dann ergehe ein Bußgeld-Bescheid.

 

Und wie teuer wird's dann? Bei erstmaliger Anzeige fallen laut Landratsamt 15 Euro Bußgeld für jeden unentschuldigten Fehltag an, bei "Wiederholungstätern" sind es sogar 20 Euro pro Tag. Bei Schülern ab einem Alter von 14 Jahren werde der Bußgeld-Bescheid an den Schüler sowie an die Erziehungsberechtigten zugestellt; bei Schülern ab einem Alter von 18 Jahren ergehe der Bescheid nur an den mutmaßlichen Blaumacher selbst.

Doch damit nicht genug, denn: "Falls im Rahmen der Anhörung festgestellt wird, dass die Eltern ihrer Erziehungspflicht nicht nachgekommen sind, wird zusätzlich gegen diese ein Bußgeld-Verfahren eingeleitet", heißt es aus dem Landratsamt: Das Bußgeld betrage hier vom ersten Fehltag an zehn Euro pro Tag – egal, ob der Schüler erstmalig oder schon öfter geschwänzt hat. Unterm Strich können also für den Schüler sowie die Eltern zusammen pro Fehltag 30 Euro zusammenkommen.

 

Von den eingangs genannten 130 Bußgeld-Bescheiden, die im vergangenen Jahr insgesamt von der Pfaffenhofener Behörde verschickt worden sind, ergingen übrigens 88 an die Schüler selbst, 42 wurden den jeweiligen Erziehungsberechtigten zugestellt. Diese Zahlen hatte Heinz Taglieber, Leiter der Kommunalaufsicht am Landratsamt, kürzlich bekanntgegeben. Betroffen waren seinen Worten zufolge 71 Berufsschüler, 54 Mittelschüler, zwei Berufsoberschüler und drei Grundschüler. Von den 88 Schülern waren 64 männlich und 24 weiblich; 57 Prozent haben eine ausländische Staatsangehörigkeit, 43 Prozent sind deutsche Schüler.


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