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Innenminister Joachim Herrmann (CSU) startet neuen Service: Zunächst Testlauf für ein Jahr und auch nur für Delikte der Kleinkriminalität.

(ty) Ab sofort können die Bürger im Freistaat in Fällen von Kleinkriminalität bei der bayerischen Polizei online eine Anzeige erstatten. Die entsprechende Internet-Anwendung unter www.polizei.bayern.de hat  der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) freigeschaltet. "Ab jetzt können Sie Ihre Anzeige per Mausklick erstatten, mit Ihrem Computer von Zuhause aus oder unterwegs mit Ihrem Tablet oder Smartphone", erklärte er. "Wir starten die Anzeige-Erstattung-Online zunächst aber nur für einfach gelagerte Sachverhalte." Hierzu gehören laut Herrmann Online-Auktionsbetrugsdelikte, Sachbeschädigung, Diebstahl und Unterschlagung von Fahrrädern sowie Sachbeschädigung von Kfz, Diebstahl von Teilen eines Kfz und Diebstahl von Gegenständen aus einem Kfz. Man werde die "Anzeige-Erstattung Online" rund ein Jahr umfassend testen und dabei die Erfahrungen der Dienststellen sammeln. "Danach werden wir entscheiden, wie wir mit der neuen Anzeige-Möglichkeit weiter umgehen und ob wir unser Angebot auf andere geeignete Deliktsbereiche ausweiten", so Herrmann.

Der Innenminister wies ausdrücklich darauf hin, dass eine Anzeige über das Internet kein Ersatz für den polizeilichen Notruf sei: "In Notfällen wählen Sie bitte weiterhin die 110. Unter dieser Nummer ist die Polizei rund um die Uhr erreichbar und leistet unverzüglich Unterstützung und Hilfe." Außerdem ist es Herrmann sehr wichtig, dass der persönliche Kontakt zwischen der bayerischen Polizei und den Bürgern erhalten bleibt: "Sie können weiterhin jederzeit Ihre Anzeige auch in Fällen der Kleinkriminalität bei Ihrer Polizeidienststelle persönlich erstatten."

Trotz einer online erstatteten Anzeige könne im Einzelfall auch ein persönliches Gespräch zwischen Polizei und Anzeige-Erstatter notwendig werden, beispielsweise wenn in der Anzeige ein Tatverdächtiger benannt werde. Dann würden weitere Fakten zum Sachverhalt, zum Anzeige-Erstatter und zur tatverdächtigen Person erhoben. Erst dann könne die Polizei Eingriffs-Maßnahmen – wie beispielsweise Wohnungs-Durchsuchungen oder Festnahmen – treffen. Herrmann bezeichnete die Online-Anzeige-Erstattung als Win-Win-Situation. "Geschädigte können schnell und unabhängig von Ort und Zeit online ihre Anzeige erstatten. Außerdem erhalten unsere Polizei-Dienststellen dank des detaillierten Erfassungs-Programms strukturierte Daten, die zeitintensive Nachermittlungen minimieren können."

Wie Herrmann erläuterte, werde der Anzeige-Erstatter schrittweise durch die Online-Anwendung geführt, um alle für die polizeilichen Ermittlungen notwendigen Informationen zu erheben. Dabei werden zahlreiche hinterlegte Daten in Form von Drop-down-Menüs zur Auswahl angeboten. Ergänzend können Dokumente und Bilder wie beispielsweise Kaufverträge oder ein Bild des beschädigten Pkw hochgeladen werden. "Wir haben großen Wert auf die Benutzerfreundlichkeit unserer Online-Anwendung gelegt", so Herrmann. Beispielsweise kann die Eingabe der Anzeige-Daten jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden.

Wichtige rechtliche Hinweise – wie zur Notwendigkeit eines Strafantrags – sind ebenso Bestandteil der Internet-Anwendung, wie Informationen zum Datenschutz. Zum Abschluss der Anzeige-Erstattung können alle eingetragenen Daten heruntergeladen und gespeichert werden. Die Online-Anzeige werde dann verschlüsselt an die zuständige Polizei-Dienststelle übermittelt. Der Anzeige-Erstatter erhält dann per E-Mail eine Eingangsbestätigung mit polizeilicher Vorgangsnummer und der Erreichbarkeit der sachbearbeitenden Dienststelle. Bereits seit 2006 gibt es im Internet ein Kontaktformular für Fragen, Hinweise oder Anregungen an Dienststellen der bayerischen Polizei.


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