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Auf den ersten Blick stand gegen den Pkw-Lenker nur eine Ordnungswidrigkeit im Raum, doch dann kam etwas ganz anderes ans Licht.

(ty) Am Mittwoch gegen 15.30 Uhr war einer Streife der örtlichen Polizeiinspektion in Neufahrn ein Pkw-Lenker aufgefallen, der während der Fahrt sein Mobiltelefon benutzte. Bei der anschließenden Kontrolle habe der Autofahrer einen Ausweis vorgezeigt, der nach genauerer Betrachtung des Fotos nicht ihm gehörte. „Ein auf der Dienststelle durchgeführter Fingerabdruck-Schnellabgleich ergab die richtigen Personalien des 32-jährigen polnischen Staatsangehörigen“, so ein Polizei-Sprecher. „Außerdem gestand der Mann, dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.“

 

Dies mag nach Einschätzung der Ermittler der Grund für das Vorzeigen des falschen Ausweises gewesen sein. Außerdem habe sich bei der Überprüfung der korrekten Personalien herausgestellt, dass der 32-Jährige wegen einer früher begangenen Straftat zur Verhaftung ausgeschrieben war und ihn eine längere Freiheitsstrafe wegen Bandendiebstahls erwartet. Der Pole wurde deshalb gestern dem Ermittlungsrichter in München vorgeführt. Der eröffnete dem Mann den Haftbefehl und ordnete dessen Aufnahme in der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim an.

 

Wegen der aktuellen Delikte – Fahrens ohne Fahrerlaubnis und möglicherweise Diebstahl des Ausweises – wird laut heutiger Mitteilung der Neufahrner Inspektion gegen den 32-Jährigen eine gesonderte Anzeige erstattet. 

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang ferner darauf hin, dass die Benutzung des Mobiltelefons sowie anderer elektronischer Geräte als Fahrzeugführer eine Verkehrsordnungswidrigkeit darstellt, die mit 100 Euro Bußgeld und einem Strafpunkt in Flensburg zu ahnden ist. 

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